Stand: 20. Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung von Lehrwerk, einer über das Internet bereitgestellten Software der Relativity GmbH. Sie gelten für Unternehmen, die Lehrwerk für ihre Organisation nutzen, für den Verkauf von Kursen über Lehrwerk (§ 10) und für persönliche Nutzerkonten von Lernenden und Käufern (§ 11).
Inhalt
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
- Vertragspartner ist die Relativity GmbH, Breite Straße 25, 13597 Berlin, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Noel Lorenz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 215011 B („wir“). Lehrwerk ist ein Produkt der Relativity GmbH. Sie erreichen uns unter info@mind-verse.de; weitere Angaben enthält das Impressum.
- In diesen AGB bedeuten:
- „Kunde“: wer mit uns einen Vertrag über die Nutzung von Lehrwerk für eine Organisation schließt, einschließlich der Testphase; „Organisation“ ist der Arbeitsbereich des Kunden in Lehrwerk;
- „Nutzer“: natürliche Personen mit einem persönlichen Lehrwerk-Konto, insbesondere Inhaber, Administratoren, Autorinnen und Autoren sowie Lernende einer Organisation und Käufer von Kursen;
- „Anbieter“: ein Kunde, der Kurse über eine öffentliche Kursseite anbietet oder verkauft; „Käufer“: wer einen solchen Kurs erwirbt;
- „Kundeninhalte“: alle Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in Lehrwerk einbringen, insbesondere hochgeladene Dokumente, Audio-, Video- und Bilddateien, importierte Webseiten, Vorgaben an die KI und Einstellungen.
- Verträge über die Nutzung von Lehrwerk für eine Organisation, einschließlich der Testphase, schließen wir ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit der Registrierung einer Organisation bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Lehrwerk nur als Nutzer nach § 11 verwenden. Schließt ein Verbraucher entgegen Satz 1 dennoch einen Vertrag für eine Organisation, bleiben die ihm zwingend zustehenden Rechte unberührt.
- Für Nutzer gilt § 11; die übrigen Bestimmungen gelten für sie nur, soweit § 11 darauf verweist. Für den Verkauf von Kursen gilt ergänzend § 10.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Enterprise-Angebote, haben Vorrang vor diesen AGB. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geht in Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringen.
§ 2 Vertragsschluss und Testphase
- Die Darstellung von Lehrwerk und seinen Tarifen auf unserer Website ist kein bindendes Angebot. Mit der Registrierung einer Organisation gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab, der zunächst die Testphase umfasst. Wir nehmen das Angebot an, indem wir die Organisation freischalten. Wer eine Organisation registriert, muss berechtigt sein, den Kunden zu vertreten.
- Die Testphase dauert 14 Tage und ist kostenlos; Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich. Funktionen und Grenzen der Testphase ergeben sich aus der Preisübersicht; der Verkauf von Kursen sowie der SCORM- und MP4-Export sind nicht enthalten. Die Testphase endet automatisch. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur, wenn der Kunde ausdrücklich einen Tarif bucht.
- Nach dem Ende der Testphase ohne Tarifbuchung stehen die Funktionen zum Erstellen und Generieren von Kursen nicht mehr zur Verfügung. Die Daten der Organisation bleiben zunächst erhalten und werden nach § 9 Abs. 3 gelöscht, wenn kein Tarif gebucht wird.
- Die Tarife Starter und Business sowie Credit-Pakete bucht der Kunde in Lehrwerk unter Einstellungen, Abrechnung. Vor dem Absenden der Bestellung werden Tarif bzw. Paket, Preis, Abrechnungsintervall und gegebenenfalls die automatische Verlängerung angezeigt; Eingaben können bis dahin korrigiert werden. Mit dem Absenden der Bestellung im Bezahlvorgang gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, das wir mit der Freischaltung des Tarifs bzw. der Gutschrift der Credits annehmen. Enterprise-Verträge kommen nach Maßgabe eines individuellen Angebots zustande.
- Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB können auf dieser Seite jederzeit abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden. Rechnungen und Zahlungsbelege stellen wir elektronisch bereit.
§ 3 Leistungen und Verfügbarkeit
- Lehrwerk ist eine über das Internet bereitgestellte Software zum Erstellen, Durchführen und Nachweisen von Schulungen. Je nach Tarif umfasst Lehrwerk insbesondere:
- das Erstellen interaktiver Kurse aus Dokumenten des Kunden mithilfe künstlicher Intelligenz: Lektionen mit Quellenangaben, Erklärvideos mit KI-Sprecherstimme, Quizze, Szenarien, Rollenspiele, generierte interaktive Elemente, Lernkarten und einen KI-Tutor;
- das Zuweisen von Kursen mit Fälligkeiten, Erinnerungen und Wiederholungsintervallen;
- Nachweise: Kenntnisnahmen, Ergebnisse, Prüfsummen veröffentlichter Kursversionen, Zertifikate mit QR-Code zur Echtheitsprüfung, Berichte und ein Audit-Log;
- Exporte, etwa SCORM-Pakete, Erklärvideos als MP4 und Berichte als CSV oder PDF;
- öffentliche Kursseiten und den Verkauf von Kursen nach § 10.
- Maßgeblich sind der gebuchte Tarif und dessen Grenzen laut Preisübersicht zum Zeitpunkt der Buchung, insbesondere die Zahl der Autorinnen und Autoren, der aktiven Lernenden und der Kurse, das monatliche KI-Kontingent und die enthaltenen Funktionen. Die Aufzählung in Absatz 1 bedeutet nicht, dass jede Funktion in jedem Tarif enthalten ist. Ein bestimmtes KI-Modell oder ein bestimmter Modellanbieter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- Der Kunde benötigt einen Internetzugang und einen aktuellen Webbrowser. SCORM-Pakete aus Lehrwerk sind Startdateien, die den Kurs bei jedem Aufruf online aus Lehrwerk laden. Sie funktionieren nur, solange der Vertrag besteht, der Tarif den SCORM-Export umfasst und das Paket nicht deaktiviert wurde; das Lernmanagementsystem des Kunden benötigt dafür Internetzugriff auf Lehrwerk.
- Wir stellen Lehrwerk mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt bereit. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder Reaktionszeit gilt nur, wenn sie gesondert vereinbart ist. Geplante Wartungen führen wir mit angemessener Rücksicht auf die Nutzung durch und kündigen erhebliche vorhersehbare Unterbrechungen rechtzeitig an. Dringende Maßnahmen, etwa zum Schließen einer Sicherheitslücke, können ohne vorherige Ankündigung erforderlich sein. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Unterbrechungen bleiben unberührt.
- Support leisten wir per E-Mail an info@mind-verse.de.
- Wir setzen Dienstleister ein, insbesondere für Hosting, KI-Verarbeitung, Zahlungsabwicklung und E-Mail-Versand. Die Unterauftragsverarbeiter sind im AVV aufgeführt. Für diese Dienstleister sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
§ 4 KI-Funktionen und KI-generierte Inhalte
- Lehrwerk erzeugt Kursinhalte, Erklärvideos, Sprachaufnahmen, Bilder, Fragen, Bewertungen, interaktive Elemente und Antworten des KI-Tutors automatisiert mithilfe von KI-Modellen auf Grundlage der Kundeninhalte und Vorgaben. KI-generierte Inhalte können unzutreffend, unvollständig, veraltet oder missverständlich sein. Auch Quellenangaben können falsch sein, und ähnliche Eingaben können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
- KI-generierte Inhalte sind Entwürfe. Der Kunde prüft sie vor der Veröffentlichung fachlich. Pflichtunterweisungen und andere Inhalte mit rechtlicher oder sicherheitsrelevanter Bedeutung lässt er von einer fachkundigen Person prüfen und freigeben, etwa von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der oder dem Datenschutzbeauftragten. Lehrwerk kennzeichnet Lektionen bis zur Freigabe als ungeprüft und speichert, wer sie wann freigegeben hat.
- Lehrwerk erbringt keine Rechts-, Steuer-, Sicherheits- oder sonstige individuelle Fachberatung. Das gilt auch für Rechtsgrundlagen in Vorlagen und Ratgebern sowie für die FernUSG-Prüfung (§ 10 Abs. 7).
- Lehrwerk unterstützt den Kunden bei der Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen. Die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers, insbesondere nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1, bleiben beim Kunden. Er entscheidet anhand seiner Gefährdungsbeurteilung, ob eine digitale Unterweisung für den jeweiligen Arbeitsplatz ausreicht oder ob sie mündlich oder praktisch vor Ort ergänzt werden muss.
- KI-generierte Inhalte werden in Lehrwerk für Lernende als solche gekennzeichnet (vgl. Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689, „KI-Verordnung“). Der Kunde entfernt oder verschleiert diese Kennzeichnung nicht, soweit sie gesetzlich erforderlich ist, und erfüllt die Transparenzpflichten, die ihn selbst als Betreiber treffen, insbesondere wenn er KI-generierte Inhalte außerhalb von Lehrwerk veröffentlicht. Er sorgt für eine angemessene KI-Kompetenz der Personen, die Lehrwerk in seinem Auftrag bedienen (Art. 4 KI-Verordnung).
- Wir verwenden Kundeninhalte nicht zum Training von KI-Modellen. KI-Anfragen leiten wir über den Dienst OpenRouter ausschließlich an Modellanbieter weiter, die Eingaben nach den bei OpenRouter hinterlegten Angaben nicht zum Training verwenden.
- Ist das KI-Guthaben der Organisation aufgebraucht, pausieren KI-Funktionen wie die Kurserstellung und der KI-Tutor, bis Credits nachgekauft werden oder ein neuer Kontingentzeitraum beginnt (§ 7 Abs. 4). Veröffentlichte Kurse, Zuweisungen und Nachweise bleiben nutzbar.
§ 5 Kundeninhalte und Nutzungsrechte
- Rechte an Kundeninhalten verbleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt uns das einfache, nicht übertragbare und auf den Vertragszweck beschränkte Recht ein, Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, mit den von ihm genutzten Funktionen zu verarbeiten, an die eingesetzten Dienstleister zu übermitteln und den von ihm berechtigten Personen sowie bei öffentlichen Kursseiten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine eigene Verwertung durch uns findet nicht statt. Das Recht endet mit der Löschung der Inhalte nach § 9.
- Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten verfügt und deren Verarbeitung in Lehrwerk zulässig ist, einschließlich der KI-Verarbeitung, der Bearbeitung zu Kursen, der Veröffentlichung und eines Verkaufs. Das betrifft insbesondere urheberrechtlich geschützte Werke Dritter wie Fachliteratur, Normen, Bilder, Videos und importierte Webseiten sowie Aufnahmen von Personen und deren Stimmen.
- Im Verhältnis zu uns darf der Kunde die für ihn erzeugten Kurse und Ergebnisse, einschließlich Exporten wie MP4-Videos und Berichten, zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, bearbeiten, veröffentlichen und verwerten, auch nach Vertragsende. Soweit uns daran Rechte zustehen, räumen wir ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein. KI-generierte Ergebnisse sind möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt; andere Nutzer können ähnliche Ergebnisse erhalten. Rechte Dritter bleiben unberührt.
- Die Software Lehrwerk, unsere Vorlagen, Gestaltungselemente und Marken verbleiben bei uns bzw. unseren Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht, Lehrwerk im gebuchten Umfang zu nutzen und seinen Nutzern zugänglich zu machen.
§ 6 Pflichten des Kunden und Meldung rechtswidriger Inhalte
- Der Kunde verarbeitet in Lehrwerk personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Schulung erforderlich und zulässig ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) lädt er nur hoch, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
- Unzulässig sind insbesondere:
- rechtswidrige Inhalte sowie die Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten;
- nach Art. 5 KI-Verordnung verbotene KI-Praktiken sowie Inhalte, die Personen gezielt täuschen oder rechtswidrig diskriminieren;
- das Einbringen von Schadsoftware, unbefugte Zugriffe und das Umgehen von Sicherheits-, Zugriffs- oder Abrechnungsbeschränkungen, etwa von Tarifgrenzen oder KI-Kontingenten;
- das gemeinsame Verwenden persönlicher Zugangsdaten durch mehrere Personen;
- automatisiertes Auslesen sowie Last- und Sicherheitstests ohne vorherige Absprache;
- das Überlassen des Zugangs an Dritte außerhalb der dafür vorgesehenen Funktionen, etwa des Kursverkaufs;
- das Dekompilieren oder Nachbauen der Software, soweit es nicht gesetzlich erlaubt ist.
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rollen und Berechtigungen in seiner Organisation sorgfältig und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Er sorgt dafür, dass seine Nutzer diese AGB einhalten.
- Wer rechtswidrige Inhalte in Lehrwerk bemerkt, insbesondere auf öffentlichen Kursseiten, kann sie an info@mind-verse.de (Betreff „Meldung rechtswidriger Inhalte“) melden. Die Meldung sollte die genaue Fundstelle (URL), eine Begründung sowie Namen und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten. Wir prüfen Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv, können betroffene Inhalte sperren oder entfernen und informieren den betroffenen Kunden sowie die meldende Person über unsere Entscheidung und deren Gründe, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (Art. 16 und 17 Verordnung (EU) 2022/2065, „Digital Services Act“).
- Dieselbe E-Mail-Adresse ist unsere zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer nach Art. 11 und 12 Digital Services Act. Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
§ 7 Preise, KI-Credits und Zahlung
- Es gelten die Preise der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des individuellen Angebots. Derzeit kostet Starter 149 € pro Monat oder 1.490 € pro Jahr und Business 449 € pro Monat oder 4.490 € pro Jahr; Enterprise wird individuell angeboten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das Entgelt ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums (monatlich oder jährlich) im Voraus fällig, Credit-Pakete mit dem Kauf. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den im Bezahlvorgang angezeigten Zahlungsarten abgewickelt. Rechnungen stellen wir per E-Mail und in Lehrwerk unter Einstellungen, Abrechnung bereit.
- KI-Funktionen verbrauchen KI-Credits. Ein Credit entspricht 0,01 US-Dollar der Kosten, die uns bei den Modellanbietern für die jeweilige Anfrage entstehen; je Anfrage wird auf ganze Credits aufgerundet, mindestens ein Credit. Der Verbrauch hängt insbesondere von Funktion, Modell und Umfang der Ein- und Ausgaben ab und kann sich ändern, wenn Modellanbieter ihre Preise ändern oder Modelle ausgetauscht werden. Beispielwerte in der Preisübersicht sind unverbindliche Richtwerte. Credits sind kein Zahlungsmittel, nur in der jeweiligen Organisation nutzbar und nicht übertragbar.
- Jeder Tarif enthält ein monatliches Kontingent an Credits, das für jeweils 30 Tage („Kontingentzeitraum“) bereitgestellt wird, auch bei jährlicher Zahlung. Mit einem Tarifwechsel beginnt ein neuer Kontingentzeitraum. Nicht verbrauchte Credits des Kontingents verfallen mit dem Ende des Kontingentzeitraums.
- Zusätzlich kann der Kunde Credit-Pakete kaufen, derzeit 2.000 Credits für 39 € und 10.000 Credits für 149 €. Zugekaufte Credits werden erst verbraucht, wenn das Kontingent des laufenden Zeitraums aufgebraucht ist, und verfallen nicht mit dem Kontingentzeitraum. Ihre Nutzung setzt eine laufende Testphase oder einen aktiven Tarif voraus. Nach Vertragsende können verbleibende Credits bis zur Löschung der Organisation (§ 9 Abs. 3) durch Buchung eines Tarifs wieder nutzbar gemacht werden. Ein Anspruch auf Auszahlung nicht genutzter Credits besteht nicht; gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.
- Eine automatische Nachbuchung von Credits findet nicht statt. Unberechtigte Belastungen des Guthabens, etwa infolge technischer Fehler, schreiben wir nach Prüfung gut.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung können wir die kostenpflichtigen Funktionen nach § 13 einschränken; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 8 Laufzeit, Tarifwechsel und Kündigung
- Monatliche Tarife haben eine Laufzeit von einem Monat, jährliche Tarife von zwölf Monaten. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um dieselbe Laufzeit. Der Kunde kann bis zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; eine weitere Kündigungsfrist besteht nicht. Für Enterprise-Verträge gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten.
- Der Kunde kann in Lehrwerk unter Einstellungen, Abrechnung über das Kundenportal von Stripe kündigen oder per E-Mail an info@mind-verse.de mit Angaben, die eine Zuordnung zur Organisation ermöglichen. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam. Für die laufende Laufzeit gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
- Tarifwechsel nimmt der Kunde im Kundenportal vor. Sie werden mit der Bestätigung wirksam; bereits gezahlte Entgelte werden dabei anteilig verrechnet, wie vor der Bestätigung angezeigt. Bei einem Wechsel in einen kleineren Tarif muss die Nutzung, etwa die Zahl aktiver Lernender, innerhalb der neuen Grenzen liegen.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Inhaber können die Organisation in den Einstellungen löschen. Der Zugang zur Organisation, einschließlich ihrer öffentlichen Kursseiten, wird damit sofort gesperrt; die Daten werden nach § 9 Abs. 4 gelöscht. Ein laufender Tarif endet mit der Löschung sofort. Für die laufende Laufzeit gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
- Die Löschung eines persönlichen Nutzerkontos (§ 11 Abs. 6) und das Entfernen einzelner Mitglieder beenden den Vertrag des Kunden nicht.
§ 9 Datenexport, Löschung und Anbieterwechsel
- Der Kunde kann seine Daten selbst exportieren, insbesondere Berichte und Nachweise als CSV oder PDF, das Audit-Log als CSV und, soweit im Tarif enthalten, Erklärvideos als MP4. Jede Person kann unter „Mein Konto“ ihre eigenen Daten als JSON-Datei herunterladen. Auf Anfrage in Textform stellen wir die Kundeninhalte und die Daten der Organisation zusätzlich in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, Daten, die er aufbewahren muss, insbesondere Unterweisungsnachweise, rechtzeitig vor deren Löschung zu exportieren. SCORM-Pakete eignen sich dafür nicht, da sie nach Vertragsende nicht mehr funktionieren (§ 3 Abs. 3).
- Nach dem Ende eines kostenpflichtigen Vertrags löschen wir die Daten der Organisation 30 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Organisationen, für die nach der Testphase kein Tarif gebucht wurde, löschen wir 90 Tage nach dem Ende der Testphase; die Inhaber erhalten 14 Tage vorher einen Hinweis per E-Mail. Bis zur Löschung kann der Kunde seine Daten exportieren oder durch Buchung eines Tarifs weiter nutzen.
- Löscht ein Inhaber die Organisation (§ 8 Abs. 5), löschen wir alle Daten der Organisation nach einer Frist von 30 Tagen unwiderruflich. Innerhalb dieser Frist kann die Organisation auf Anfrage wiederhergestellt werden.
- Die Löschung umfasst insbesondere Kurse und Kursversionen, Quellen und Dateien, Daten der Lernenden einschließlich Nachweisen und Zertifikaten sowie Protokolle der Organisation. Ausgenommen sind Daten, die wir aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren müssen, insbesondere Abrechnungsunterlagen nach § 147 AO und § 257 HGB; sie werden für andere Zwecke gesperrt. Die Wiederherstellungspunkte unserer Datenbank reichen höchstens 30 Tage zurück; gelöschte Daten sind dort bis zu 30 Tage nach der Löschung noch enthalten.
- Soweit Lehrwerk den Wechselvorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) unterliegt, kann der Kunde mit einer Frist von höchstens zwei Monaten den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur oder die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangen. Wir unterstützen den Wechsel innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Tagen, erhalten währenddessen die vertraglichen Funktionen aufrecht und stellen die exportierbaren Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Ist das technisch nicht möglich, teilen wir dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen mit Begründung mit und nennen einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Tage abrufen; die Löschfristen nach den Absätzen 3 und 4 verlängern sich entsprechend. Gesonderte Entgelte für den Wechsel erheben wir nicht.
- Exportierbar im Sinne von Absatz 6 sind die Kundeninhalte, Kurse mit Kursversionen, Lektionen und Medien, Mitglieder, Gruppen, Zuweisungen, Lernfortschritte, Ergebnisse, Kenntnisnahmen, Zertifikate, das Audit-Log und die Einstellungen der Organisation. Ausgenommen sind Quellcode und interne Konfigurationen von Lehrwerk, Regeln zur Sicherheit und Missbrauchserkennung, Modelle Dritter sowie Zugangsschlüssel.
§ 10 Verkauf von Kursen
- In Tarifen mit Kursverkauf (derzeit Starter, Business und Enterprise) kann der Kunde veröffentlichte Kurse über eine öffentliche Kursseite kostenlos oder gegen Entgelt anbieten. Für kostenpflichtige Kurse benötigt der Anbieter ein über Lehrwerk eingerichtetes Konto bei Stripe (Stripe Connect), für das Stripe seine Identität prüft und mit ihm eigene Bedingungen vereinbart. Außerdem muss der Anbieter die FernUSG-Prüfung in Lehrwerk durchgeführt und, bei hohem Risiko, deren Ergebnis ausdrücklich bestätigt haben.
- Der Vertrag über einen Kurs kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Käufer zustande; der Anbieter ist auf der Kursseite und im Bezahlvorgang als Verkäufer genannt. Wir sind nicht Vertragspartner des Käufers. Wir stellen die technische Plattform bereit (Kursseite, Bezahlvorgang, Zugang zum Kurs) und wickeln die Zahlung über Stripe ab: Der Käufer zahlt über Stripe, und der Kaufpreis wird abzüglich der Plattformgebühr an das Stripe-Konto des Anbieters übertragen. Mit der Zahlung im Bezahlvorgang ist die Zahlungspflicht des Käufers gegenüber dem Anbieter erfüllt.
- Für jeden Verkauf erhalten wir eine Plattformgebühr: im Tarif Starter 7 %, Business 4 % und Enterprise 2 % des vom Käufer gezahlten Preises, jeweils zuzüglich 0,50 € je Verkauf, höchstens jedoch den Verkaufspreis. Im Enterprise-Angebot können abweichende Gebühren vereinbart werden. Die Gebühren von Stripe für die Zahlungsabwicklung des Verkaufs sind in der Plattformgebühr enthalten. Die Plattformgebühr wird bei jedem Verkauf automatisch einbehalten und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Auszahlungen an den Anbieter nimmt Stripe nach dem für sein Konto geltenden Auszahlungsplan vor.
- Erstattet der Anbieter einen Kaufpreis oder wird eine Zahlung zurückgebucht, trägt der Anbieter den erstatteten bzw. zurückgebuchten Betrag sowie die dabei anfallenden Gebühren von Stripe. Wir können die insoweit an ihn übertragenen Beträge über Stripe zurückfordern oder ihm gesondert in Rechnung stellen. Erstattungen an Käufer veranlasst der Anbieter in Lehrwerk unter Einstellungen, Auszahlungen; im Übrigen wickeln wir sie auf seine Anweisung in Textform über Stripe ab. Die Plattformgebühr erstatten wir nur, wenn die Erstattung auf einem von uns zu vertretenden Umstand beruht.
- Der Anbieter ist für seine Kurse und deren Vertrieb verantwortlich, insbesondere für:
- den Inhalt der Kurse, die Rechte daran und zutreffende Angaben auf der Kursseite;
- seine Anbieterkennzeichnung, die er in den Einstellungen der Organisation vollständig hinterlegt (Name bzw. Firma, Anschrift, Kontakt-E-Mail), und seine Vertragsbedingungen gegenüber Käufern;
- die Informationspflichten im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr, die Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern, die Voraussetzungen für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 5 BGB einschließlich der Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger nach § 312f BGB sowie, soweit anwendbar, die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB;
- Rechnungen an Käufer und die steuerliche Behandlung seiner Umsätze, soweit nicht zwingende steuerrechtliche Vorschriften etwas anderes bestimmen;
- erforderliche Zulassungen, insbesondere die Zulassung von Fernlehrgängen durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
- Lehrwerk stellt dafür technische Hilfsmittel bereit:
- Vor der Zahlung bestätigt der Käufer auf der Kursseite gesondert, dass er die Anbieterangaben und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, und verlangt ausdrücklich, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung des Kurses begonnen wird, verbunden mit der Bestätigung, dass ihm der Verlust seines Widerrufsrechts bekannt ist. Ohne diese Erklärungen ist kein Kauf möglich. Wir speichern sie mit Zeitpunkt und Textfassung zum Kauf.
- Die Kursseite enthält eine Widerrufsbelehrung nach dem gesetzlichen Muster mit den Angaben des Anbieters und das Muster-Widerrufsformular.
- Nach dem Kauf erhält der Käufer per E-Mail eine Vertragsbestätigung mit Kurs, Preis, Datum, Bestellnummer, den Angaben des Anbieters, dem Wortlaut seiner Erklärungen mit Zeitpunkt, der Widerrufsbelehrung und dem Link zur Widerrufsfunktion.
- Über die Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“, erreichbar über die Kursseite und die Vertragsbestätigung) kann der Käufer den Vertrag elektronisch widerrufen (§ 356a BGB). Er erhält sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail, der Anbieter eine Benachrichtigung. Über die Erstattung entscheidet der Anbieter; eine automatische Erstattung erfolgt nicht.
- Die FernUSG-Prüfung in Lehrwerk ist eine automatisierte Selbsteinschätzung auf Grundlage der Angaben des Anbieters und keine Rechtsberatung; für ihr Ergebnis übernehmen wir keine Gewähr. Das FernUSG gilt auch für Verträge mit Unternehmern (BGH, Urteil vom 12.06.2025 – III ZR 109/24). Verträge über zulassungspflichtige Fernlehrgänge ohne Zulassung sind nichtig (§ 7 FernUSG); Käufer können dann bereits gezahlte Entgelte zurückverlangen. Funktionen wie der KI-Tutor oder bewertete Tests können eine Überwachung des Lernerfolgs im Sinne des FernUSG darstellen; der Anbieter entscheidet, ob er sie für verkaufte Kurse aktiviert.
- Der Zugang der Käufer zu einem Kurs setzt einen bestehenden Vertrag des Anbieters mit uns voraus. Der Anbieter informiert Käufer über die Dauer des Zugangs und stellt sicher, dass er ihn für die zugesagte Dauer gewähren kann. Nach dem Ende seines Vertrags sind wir nicht verpflichtet, seine Kurse weiter bereitzustellen; Ansprüche der Käufer richten sich gegen den Anbieter.
- Der Anbieter stellt uns von Ansprüchen Dritter, einschließlich Käufern und Behörden, frei, die auf von ihm zu vertretenden Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit seinen Kursen oder deren Vertrieb beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, eine fehlende erforderliche Zulassung oder einen erheblichen Verstoß gegen diesen Paragrafen, können wir Kursseiten und den Verkauf nach § 13 sperren.
- Personenbezogene Daten der Käufer im Zusammenhang mit dem Kurs verarbeiten wir im Auftrag des Anbieters nach dem AVV. Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeiten Stripe und wir zudem in eigener Verantwortung, etwa zur Abrechnung der Plattformgebühr, für Erstattungen und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 11 Nutzerkonten, Lernende und Käufer
- Wer von einem Kunden eingeladen wird, einen Kurs kauft oder sich für einen kostenlosen Kurs anmeldet, erhält ein persönliches Nutzerkonto. Das Nutzerkonto ist für Nutzer kostenlos; Nutzer können auch Verbraucher sein. Mit dem Konto schließen wir mit dem Nutzer einen unentgeltlichen Vertrag über die Nutzung von Lehrwerk im Rahmen der Kurse, zu denen er Zugang erhält.
- Welche Kurse ein Nutzer sehen und bearbeiten kann, bestimmt die Organisation, die ihm den Kurs zugewiesen oder verkauft hat. Für Inhalt, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Kurse ist diese Organisation verantwortlich; uns gegenüber besteht kein Anspruch auf bestimmte Kurse. Ansprüche aus einem Kurskauf richten sich gegen den Anbieter (§ 10 Abs. 2).
- KI-generierte Inhalte und Antworten des KI-Tutors sind gekennzeichnet. Sie können Fehler enthalten und ersetzen weder eine fachliche Beratung noch die Unterweisung durch den Arbeitgeber.
- Nutzer halten ihre Zugangsdaten geheim, nutzen ihr Konto nur selbst und beachten die Verbote nach § 6 Abs. 2 entsprechend. In Fragen an den KI-Tutor und in Rollenspielen geben sie keine personenbezogenen Daten Dritter und keine vertraulichen Informationen ein, die für das Lernen nicht erforderlich sind.
- Lernfortschritte, Ergebnisse, Kenntnisnahmen und Zertifikate sind für die berechtigten Personen der Organisation sichtbar, die den Kurs zugewiesen oder verkauft hat, und dienen ihr als Nachweis. Wer eine Kenntnisnahme mit seinem Namen bestätigt, gibt diese Erklärung gegenüber dieser Organisation ab.
- Nutzer können ihr Konto jederzeit unter „Mein Konto“ selbst löschen und damit den Kontovertrag beenden. Dabei löschen wir Anmeldedaten, Sitzungen, Mitgliedschaften, Verläufe mit dem KI-Tutor, aus Rollenspielen und Quellen-Chats sowie Lernkartendaten und anonymisieren den Nutzerdatensatz. Unterweisungsnachweise, die eine Organisation als Arbeitgeber für ihre Dokumentationspflichten benötigt (Abschluss, Ergebnisse, Kenntnisnahme mit Namen, Zertifikate), verbleiben bei dieser Organisation, solange sie dafür erforderlich sind; verantwortlich ist insoweit die Organisation. Ist ein Nutzer alleiniger Inhaber einer Organisation mit weiteren Mitgliedern, muss er zuvor die Inhaberschaft übertragen oder die Organisation löschen; ist er ihr einziges Mitglied, wird die Organisation mitgelöscht (§ 9 Abs. 4). Mit der Löschung endet auch der Zugang zu gekauften Kursen.
- Wir können den Kontovertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform beenden, wenn das Konto keiner Organisation mehr angehört und keinen Zugang zu einem gekauften Kurs vermittelt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB, bleibt unberührt.
- Für Nutzer gelten außerdem § 12 (Datenschutz), § 13 (Einschränkung und Sperrung), § 16 (Haftung) und § 18 (Schlussbestimmungen).
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Wie wir personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeiten, etwa für Nutzerkonten, Vertragsabwicklung, Abrechnung und Sicherheit, beschreibt die Datenschutzerklärung.
- Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, insbesondere Daten seiner Nutzer, Lernenden und Käufer sowie personenbezogene Daten in Kundeninhalten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit der Registrierung der Organisation unter Einbeziehung dieser AGB elektronisch abgeschlossen und ist Bestandteil des Vertrags.
- Datenbank und Dateispeicher von Lehrwerk liegen bei Cloudflare in der EU. Die Verarbeitung im Netzwerk von Cloudflare und durch KI-Modellanbieter kann auch außerhalb der EU, insbesondere in den USA, stattfinden; Einzelheiten und die Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO enthalten AVV und Datenschutzerklärung.
- Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Eine Weitergabe ist nur an zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen und Dienstleister zulässig, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 13 Einschränkung und Sperrung
- Wir können die Nutzung ganz oder teilweise vorübergehend einschränken, einzelne Inhalte sperren oder Kursseiten deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Rechts- oder Vertragsverstoß, eine Gefährdung der Sicherheit von Lehrwerk oder anderer Kunden oder einen unbefugten Zugriff bestehen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 7 vorliegen. Umfang und Dauer müssen erforderlich und verhältnismäßig sein; dabei berücksichtigen wir die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere an der Verfügbarkeit seiner Nachweise.
- Soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird, informieren wir vorher über den Grund und geben Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe; bei dringenden Sicherheitsgefahren holen wir dies unverzüglich nach. Der Betroffene kann per E-Mail an info@mind-verse.de eine Überprüfung verlangen. Entfällt der Grund, heben wir die Einschränkung unverzüglich auf.
- Eine Sperrung führt nicht zur Löschung von Daten oder zum Verlust bezahlter Credits. Ob Entgelte während einer Sperrung geschuldet sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Grund der Maßnahme.
§ 14 Leistungsänderungen
- Wir entwickeln Lehrwerk weiter. Änderungen sind zulässig, soweit sie auf einem triftigen Grund beruhen und für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Triftige Gründe sind insbesondere geänderte Rechtsvorschriften, die Beseitigung von Sicherheitsrisiken, geänderte technische Standards oder Schnittstellen und die Änderung oder Einstellung von KI-Modellen durch deren Anbieter. Eingesetzte KI-Modelle dürfen wir durch gleichwertige ersetzen; für Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern gilt der AVV.
- Erhebliche Änderungen kündigen wir mit angemessenem Vorlauf in Textform an. Eine wesentliche nachteilige Änderung vereinbarter Kernleistungen, etwa der Tarifgrenzen oder des KI-Kontingents, bedarf einer Vereinbarung mit dem Kunden.
§ 15 Mängel
- Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform an info@mind-verse.de, möglichst mit Angaben zu Zeitpunkt, betroffener Funktion und Fehlermeldung. Wir beheben Mängel in angemessener Frist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Dass KI-generierte Inhalte im Einzelfall die in § 4 Abs. 1 beschriebenen Schwächen aufweisen, begründet für sich genommen keinen Mangel. Ein allgemeiner Ausschluss der Mängelrechte ist damit nicht verbunden; maßgeblich sind die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Anforderungen.
§ 16 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt.
- Verwendet der Kunde KI-generierte Inhalte entgegen § 4 Abs. 2 ohne fachliche Prüfung, wird dies als Mitverschulden nach § 254 BGB berücksichtigt.
§ 17 Änderungen dieser AGB und der Preise
- Änderungen dieser AGB und der vereinbarten Preise bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden. Wir bieten Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform an und erläutern die betroffenen Regelungen. Schweigen, die weitere Nutzung oder die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung gelten nicht als Zustimmung.
- Nimmt der Kunde ein Änderungsangebot nicht an, gelten die bisherigen Bedingungen fort; das Recht beider Seiten zur Kündigung zum Ende der laufenden Laufzeit nach § 8 bleibt unberührt. Leistungsänderungen nach § 14 bleiben möglich.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Erklärungen nach diesen AGB können, soweit nichts anderes bestimmt ist, in Textform abgegeben werden, etwa per E-Mail.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).