Kurse verkaufen
Online-Kurse verkaufen, mit Blick auf das FernUSG
Für Weiterbildungsträger, Trainerinnen und Trainer und Produktakademien: Aus Skripten, Folien und Aufzeichnungen werden Online-Kurse mit Kursseite und Bezahlung. Vor dem Verkauf prüft Lehrwerk, ob Ihr Angebot nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zulassungspflichtig sein könnte.
- Kursseite und Checkout über Stripe
- FernUSG-Prüfung vor dem Verkauf
- Zertifikate mit Online-Prüfung

Was das FernUSG verlangt
Nach § 1 FernUSG liegt Fernunterricht vor, wenn Kenntnisse und Fähigkeiten gegen Entgelt vermittelt werden, Lehrende und Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird.
Der Bundesgerichtshof hat am 12.06.2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass das Gesetz auch gilt, wenn Unternehmer einen solchen Kurs kaufen – und dass für die Überwachung des Lernerfolgs schon genügen kann, dass Teilnehmende Verständnisfragen stellen dürfen. Fehlt die erforderliche Zulassung der ZFU, ist der Vertrag nichtig (§ 7 FernUSG); bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
Was Lehrwerk tut: Es fragt die Merkmale ab, speichert Ihre Angaben mit dem Kurs und setzt Ihre Entscheidung technisch um – Tests und Tutor abschalten oder ZFU-Zulassungsnummer hinterlegen.
Was Lehrwerk nicht tut: verbindlich beurteilen, ob Ihr konkretes Angebot zulassungspflichtig ist. Lassen Sie das im Zweifel anwaltlich prüfen. Vertragspartner Ihrer Kundinnen und Kunden sind Sie; Impressum, AGB und – beim Verkauf an Verbraucher – die Widerrufsbelehrung stellen Sie bereit.
FernUSG-Prüfung
So fragt Lehrwerk vor dem Verkauf nach – probieren Sie es aus.
Lernerfolgskontrolle
Schon die Möglichkeit, Verständnisfragen zu stellen, kann genügen.
Voraussichtlich zulassungspflichtig
Alle drei Merkmale liegen vor. Ohne ZFU-Zulassung wäre der Vertrag nichtig (§ 7 FernUSG). Beantragen Sie die Zulassung oder verkaufen Sie ohne Lernerfolgskontrolle – dann schaltet Lehrwerk bewertete Tests und den KI-Tutor für diesen Kurs ab.
Was Lehrwerk dabei übernimmt
- Aus vorhandenem Material
- Skripte, Foliensätze und Seminaraufzeichnungen werden zu Lektionen, Videos und Übungen. Sie prüfen und ergänzen.
- Kursseite und Bezahlung
- Eine eigene Seite mit Preis, Checkout über Stripe und Zugang direkt nach dem Kauf.
- FernUSG im Blick
- Die drei Merkmale des § 1 FernUSG werden vor dem Verkauf abgefragt. Ohne Zulassung schalten Sie die Lernerfolgskontrolle für den Kurs ab.
- Zertifikate, die man prüfen kann
- Teilnahmezertifikate mit QR-Code und Online-Prüfung – für Ihre Kundschaft und deren Arbeitgeber.
Vom Kurs zur Auszahlung
- 01
Kursseite
Titel, Beschreibung, Lernziele und Preis auf einer eigenen Seite, deren Link Sie teilen und bewerben.
- 02
Bezahlung
Checkout über Stripe; Käufer erhalten eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.
- 03
Zugang
Käufer erhalten den Zugang per E-Mail und lernen sofort – mit Zertifikat am Ende, wenn Sie es aktivieren.
- 04
Auszahlung
Der Umsatz abzüglich Plattform- und Stripe-Gebühr wird auf Ihr Konto ausgezahlt.
Gebühren
Die Plattformgebühr hängt von Ihrem Tarif ab und wird nur bei Verkäufen fällig. Hinzu kommen die Gebühren von Stripe für die Zahlungsabwicklung. In der Testphase ist der Verkauf noch nicht freigeschaltet.
| Tarif | Plattformgebühr | Bei 490 € Kurspreis |
|---|---|---|
| Starter | 7 % + 0,50 € | 34,80 € |
| Business | 4 % + 0,50 € | 20,10 € |
| Enterprise | 2 % + 0,50 € | 10,30 € |
Nein, nur wenn alle drei Merkmale des § 1 FernUSG vorliegen. Ein reiner Selbstlernkurs ohne jede Lernerfolgskontrolle ist in der Regel kein Fernunterricht.
Ja. Nach dem Urteil des BGH vom 12.06.2025 schützt das FernUSG auch Unternehmer, die einen Fernlehrgang buchen.
Sie. Lehrwerk stellt die Technik und die Zahlungsabwicklung über Stripe bereit und erhebt dafür die Plattformgebühr Ihres Tarifs.
Machen Sie aus Ihrem Seminar einen Kurs, den man kaufen kann.
14 Tage mit 3 Kursen, 15 Lernenden und 400 KI-Credits. Die Testphase endet automatisch – es entstehen keine Kosten, solange Sie keinen Tarif buchen.