Unterweisungen von A bis Z
Unterweisungen im Arbeitsschutz: alle Themen mit Rechtsgrundlage und Intervall
Wer muss worüber, wie oft und in welcher Form unterwiesen werden? Für 20 häufige Pflichtunterweisungen finden Sie hier die Rechtsgrundlagen, eine Checkliste für die Inhalte, typische Fehler, Beispielfragen für den Test und Hinweise zum Nachweis.
Was eine Unterweisung leisten muss
Eine Unterweisung erklärt den Beschäftigten die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und wie sie sich schützen – konkret, verständlich und bezogen auf ihre Tätigkeit. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung; Betriebsanweisungen und Herstellerangaben liefern die Details.
Eine allgemeine Sicherheitsunterweisung für alle reicht deshalb selten aus. Wer Stapler fährt, mit Gefahrstoffen arbeitet oder Leitern benutzt, braucht zusätzlich die Unterweisung zu genau diesem Thema. Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt der Ratgeber Sicherheitsunterweisung durchführen.
Pflicht des Arbeitgebers
§ 12 ArbSchG verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung während der Arbeitszeit – bezogen auf Arbeitsplatz und Tätigkeit.
Vorher und regelmäßig
Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach wiederkehrend – nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich.
Verstanden und belegt
Unterweisungen müssen verständlich sein und dokumentiert werden. Wer, wann, worüber und durch wen gehört in jeden Nachweis.
Unterweisungen nach Thema
Notfall, Personen und Organisation
Was alle wissen müssen – und was für besondere Personengruppen und Fremdfirmen gilt.
- Unterweisung BrandschutzVerhalten im Brandfall, Feuerlöscher, Flucht- und Rettungswege: was alle Beschäftigten wissen müssen und was Brandschutzhelfer zusätzlich brauchen.§ 12 ArbSchG · § 10 ArbSchG
- Unterweisung Erste HilfeWas alle Beschäftigten über Notruf, Ersthelfer, Verbandkasten und Meldeweg wissen müssen – und was nur der Ersthelfer-Lehrgang leisten kann.§ 10 ArbSchG · § 4 DGUV Vorschrift 1
- Unterweisung Fremdfirmen und BesucherHandwerk, Wartung, Reinigung, Besucher: wer welche Gefahren erklärt, wann ein Koordinator nötig ist und wie Sie die Unterweisung belegen.§ 8 ArbSchG · § 5 DGUV Vorschrift 1
- Unterweisung Jugendliche und AuszubildendeFür Beschäftigte unter 18 gilt: Unterweisung vor Beschäftigungsbeginn, dann mindestens halbjährlich – für Azubis, Praktika und Ferienjobs.§ 29 JArbSchG · § 28a JArbSchG
Fahrzeuge, Flurförderzeuge und Transport
Stapler, Hubwagen, Arbeitsbühnen, Krane, Ladungssicherung und Dienstfahrzeuge.
- Unterweisung GabelstaplerStaplerschein, schriftliche Beauftragung und jährliche Unterweisung: was Staplerfahrer brauchen und was in die Unterweisung gehört.§ 7 DGUV Vorschrift 68 · DGUV Grundsatz 308-001
- Unterweisung Mitgänger-Flurförderzeuge und HubwagenElektro-Deichselstapler, Niederhubwagen, Handhubwagen: Unterweisung, Beauftragung und typische Unfallsituationen im Überblick.§ 12 BetrSichV · DGUV Vorschrift 68
- Unterweisung HubarbeitsbühneScheren- und Gelenkteleskopbühnen: Ausbildung, schriftliche Beauftragung, Unterweisung zu Standsicherheit, Absturz und Notablass.DGUV Grundsatz 308-008 · DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10
- Unterweisung KraneBrückenkran, Hängekran, Ladekran: wer Krane führen darf, was Kranführer und Anschläger wissen müssen und wie Sie es nachweisen.§ 29 DGUV Vorschrift 52 · DGUV Grundsatz 309-003
- Unterweisung LadungssicherungVerladen, Stauen, Sichern: wer für die Ladungssicherung verantwortlich ist und was Verlader, Fahrer und Disponenten wissen müssen.§ 22 StVO · § 23 StVO
- Unterweisung FirmenfahrzeugeDienstwagen, Poolfahrzeug, Transporter, E-Auto: Fahrerunterweisung, Führerscheinkontrolle und UVV-Prüfung sauber organisiert.§ 35 DGUV Vorschrift 70 · § 36 DGUV Vorschrift 70
Arbeitsmittel, PSA und Elektro
Schutzausrüstung, Absturzsicherung, Leitern und elektrische Arbeiten.
- Unterweisung Persönliche Schutzausrüstung (PSA)Wie Schutzausrüstung richtig ausgewählt, getragen, geprüft und gepflegt wird – mit Übungen für PSA gegen tödliche Gefahren.§ 3 PSA-BV · § 31 DGUV Vorschrift 1
- Unterweisung PSA gegen AbsturzAuffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt sicher nutzen – mit praktischen Übungen und einer eingeübten Rettung.§ 31 DGUV Vorschrift 1 · DGUV Regel 112-198
- Unterweisung Leitern und TritteWann eine Leiter das richtige Arbeitsmittel ist, wie sie sicher aufgestellt wird und woran Sie eine nicht mehr sichere Leiter erkennen.§ 12 BetrSichV · TRBS 2121 Teil 2
- Unterweisung Elektrofachkräfte und EuPFünf Sicherheitsregeln, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile, klare Befugnisse und die Unterweisung elektrotechnisch unterwiesener Personen.§ 4 DGUV Vorschrift 1 · § 3 DGUV Vorschrift 3
Gefahrstoffe, Gefahrgut und Strahlung
Unterweisungen mit besonders strengen Form- und Dokumentationsvorgaben.
- Unterweisung Gefahrgut (ADR 1.3)Allgemeine, aufgabenbezogene und Sicherheitsunterweisung für alle, die Gefahrgut verpacken, verladen, befüllen oder befördern.ADR Kapitel 1.3 · ADR 1.3.2
- Unterweisung GefahrstoffeMündlich, anhand der Betriebsanweisung, vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich – mit toxikologischer Beratung.§ 14 GefStoffV · § 6 GefStoffV
- Unterweisung StrahlenschutzJährliche Pflicht für Röntgenpraxen, Kliniken, Labore und Industrie: Inhalte nach § 63 StrlSchV, Aufzeichnung und Abgrenzung zur Fachkunde.§ 63 StrlSchV · § 63 StrlSchV – Aufzeichnungen
Gesundheit und Hygiene
Bildschirmarbeit, Lebensmittelhygiene und Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
- Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz und HomeofficeErgonomie am Schreibtisch, Pausen, Augen und Notfallwege im Büro – dazu Telearbeit und mobiles Arbeiten.§ 6 ArbStättV · Anhang 6 ArbStättV
- Unterweisung HygieneLebensmittelhygiene für Küche, Theke und Produktion: Personalhygiene, Temperaturen, Allergene, Reinigung – mit Nachweis für die Kontrolle.VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kap. XII · Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004
- Unterweisung InfektionsschutzgesetzErstbelehrung beim Gesundheitsamt, danach Belehrung durch den Arbeitgeber alle zwei Jahre: was § 43 IfSG verlangt und wie Sie es belegen.§ 42 IfSG · § 43 Abs. 1 IfSG
Wer, wie oft, auf welcher Grundlage
| Unterweisung | Wer | Wie oft | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Brandschutz | Alle Beschäftigten, zusätzlich Brandschutzhelfer | Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich | § 12 ArbSchG§ 10 ArbSchGASR A2.2 |
| Gabelstapler | Beauftragte Staplerfahrerinnen und -fahrer | Vor dem ersten Einsatz, danach mindestens jährlich | § 7 DGUV Vorschrift 68DGUV Grundsatz 308-001§ 12 BetrSichV |
| Mitgänger-Flurförderzeuge und Hubwagen | Alle, die Hubwagen oder Mitgänger-Flurförderzeuge bedienen | Vor der ersten Benutzung, danach mindestens jährlich | § 12 BetrSichVDGUV Vorschrift 68§ 12 ArbSchG |
| Hubarbeitsbühne | Bedienpersonen und Personen am Boden mit Notablass-Aufgabe | Vor dem ersten Einsatz, danach mindestens jährlich und bei neuem Gerätetyp | DGUV Grundsatz 308-008DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10§ 12 BetrSichV |
| Krane | Kranführer, Anschläger und Einweiser | Vor der ersten Tätigkeit, danach mindestens jährlich | § 29 DGUV Vorschrift 52DGUV Grundsatz 309-003DGUV Regel 109-017 |
| Ladungssicherung | Verladepersonal, Fahrerinnen und Fahrer, Disposition | Vor der ersten Tätigkeit, danach mindestens jährlich | § 22 StVO§ 23 StVO§ 412 HGB |
| Firmenfahrzeuge | Alle, die Dienst-, Pool- oder Firmenfahrzeuge führen | Vor der ersten Fahrt, danach mindestens jährlich | § 35 DGUV Vorschrift 70§ 36 DGUV Vorschrift 70§ 57 DGUV Vorschrift 70 |
| Gefahrgut (ADR 1.3) | Alle an der Beförderung Beteiligten: Versand, Verpackung, Verladung, Befüllung, Disposition, Fahrpersonal | Vor Übernahme der Aufgabe, danach regelmäßige Auffrischung (in der Praxis meist jährlich) | ADR Kapitel 1.3ADR 1.3.2ADR 1.3.3 |
| Gefahrstoffe | Alle Beschäftigten mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, auch Reinigung und Instandhaltung | Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich | § 14 GefStoffV§ 6 GefStoffVTRGS 555 |
| Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | Alle Beschäftigten, für die laut Gefährdungsbeurteilung PSA vorgesehen ist | Vor der ersten Benutzung, danach mindestens jährlich | § 3 PSA-BV§ 31 DGUV Vorschrift 1§§ 29, 30 DGUV Vorschrift 1 |
| PSA gegen Absturz | Alle, die Auffang- oder Rückhaltesysteme benutzen oder im Notfall retten sollen | Vor dem ersten Einsatz, danach mindestens jährlich mit Übungen | § 31 DGUV Vorschrift 1DGUV Regel 112-198DGUV Regel 112-199 |
| Leitern und Tritte | Alle, die Leitern oder Tritte benutzen – auch in Büro, Handel und Pflege | Vor der ersten Verwendung, danach mindestens jährlich | § 12 BetrSichVTRBS 2121 Teil 2§ 14 BetrSichV |
| Elektrofachkräfte und EuP | Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisch unterwiesene Personen | Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich | § 4 DGUV Vorschrift 1§ 3 DGUV Vorschrift 3DIN VDE 1000-10 |
| Bildschirmarbeitsplatz und Homeoffice | Alle Beschäftigten mit Bildschirmarbeit, im Betrieb und im Homeoffice | Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich | § 6 ArbStättVAnhang 6 ArbStättV§ 2 Abs. 7 ArbStättV |
| Erste Hilfe | Alle Beschäftigten, zusätzlich Ersthelferinnen und Ersthelfer | Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich | § 10 ArbSchG§ 4 DGUV Vorschrift 1§ 24 DGUV Vorschrift 1 |
| Hygiene | Alle, die mit Lebensmitteln umgehen – Küche, Service, Produktion, Verkauf | Vor Tätigkeitsbeginn, danach regelmäßig; üblich ist jährlich | VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kap. XIIArt. 5 VO (EG) Nr. 852/2004§ 4 LMHV |
| Infektionsschutzgesetz | Beschäftigte mit Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG, v. a. Küche und Lebensmittelherstellung | Nach Aufnahme der Tätigkeit, danach alle zwei Jahre | § 42 IfSG§ 43 Abs. 1 IfSG§ 43 Abs. 2 und 4 IfSG |
| Strahlenschutz | Personen mit Tätigkeiten nach StrlSchG/StrlSchV und Zutritt zu Kontrollbereichen | Vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. erstem Zutritt, danach mindestens jährlich | § 63 StrlSchV§ 63 StrlSchV – Aufzeichnungen§§ 47 ff. StrlSchV |
| Fremdfirmen und Besucher | Beschäftigte von Fremdfirmen, Besucher, Lieferanten auf dem Gelände | Vor dem ersten Einsatz bzw. Betreten, bei Daueraufträgen regelmäßig | § 8 ArbSchG§ 5 DGUV Vorschrift 1§ 6 DGUV Vorschrift 1 |
| Jugendliche und Auszubildende | Beschäftigte von 15 bis unter 18 Jahren, inkl. Azubis, Praktikanten, Ferienjobs | Vor Beschäftigungsbeginn, danach mindestens halbjährlich | § 29 JArbSchG§ 28a JArbSchG§ 22 JArbSchG |
- Brandschutz
Alle Beschäftigten, zusätzlich Brandschutzhelfer
Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich
§ 12 ArbSchG§ 10 ArbSchGASR A2.2 - Gabelstapler
Beauftragte Staplerfahrerinnen und -fahrer
Vor dem ersten Einsatz, danach mindestens jährlich
§ 7 DGUV Vorschrift 68DGUV Grundsatz 308-001§ 12 BetrSichV - Mitgänger-Flurförderzeuge und Hubwagen
Alle, die Hubwagen oder Mitgänger-Flurförderzeuge bedienen
Vor der ersten Benutzung, danach mindestens jährlich
§ 12 BetrSichVDGUV Vorschrift 68§ 12 ArbSchG - Hubarbeitsbühne
Bedienpersonen und Personen am Boden mit Notablass-Aufgabe
Vor dem ersten Einsatz, danach mindestens jährlich und bei neuem Gerätetyp
DGUV Grundsatz 308-008DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10§ 12 BetrSichV - Krane
Kranführer, Anschläger und Einweiser
Vor der ersten Tätigkeit, danach mindestens jährlich
§ 29 DGUV Vorschrift 52DGUV Grundsatz 309-003DGUV Regel 109-017 - Ladungssicherung
Verladepersonal, Fahrerinnen und Fahrer, Disposition
Vor der ersten Tätigkeit, danach mindestens jährlich
§ 22 StVO§ 23 StVO§ 412 HGB - Firmenfahrzeuge
Alle, die Dienst-, Pool- oder Firmenfahrzeuge führen
Vor der ersten Fahrt, danach mindestens jährlich
§ 35 DGUV Vorschrift 70§ 36 DGUV Vorschrift 70§ 57 DGUV Vorschrift 70 - Gefahrgut (ADR 1.3)
Alle an der Beförderung Beteiligten: Versand, Verpackung, Verladung, Befüllung, Disposition, Fahrpersonal
Vor Übernahme der Aufgabe, danach regelmäßige Auffrischung (in der Praxis meist jährlich)
ADR Kapitel 1.3ADR 1.3.2ADR 1.3.3 - Gefahrstoffe
Alle Beschäftigten mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, auch Reinigung und Instandhaltung
Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich
§ 14 GefStoffV§ 6 GefStoffVTRGS 555 - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Alle Beschäftigten, für die laut Gefährdungsbeurteilung PSA vorgesehen ist
Vor der ersten Benutzung, danach mindestens jährlich
§ 3 PSA-BV§ 31 DGUV Vorschrift 1§§ 29, 30 DGUV Vorschrift 1 - PSA gegen Absturz
Alle, die Auffang- oder Rückhaltesysteme benutzen oder im Notfall retten sollen
Vor dem ersten Einsatz, danach mindestens jährlich mit Übungen
§ 31 DGUV Vorschrift 1DGUV Regel 112-198DGUV Regel 112-199 - Leitern und Tritte
Alle, die Leitern oder Tritte benutzen – auch in Büro, Handel und Pflege
Vor der ersten Verwendung, danach mindestens jährlich
§ 12 BetrSichVTRBS 2121 Teil 2§ 14 BetrSichV - Elektrofachkräfte und EuP
Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisch unterwiesene Personen
Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich
§ 4 DGUV Vorschrift 1§ 3 DGUV Vorschrift 3DIN VDE 1000-10 - Bildschirmarbeitsplatz und Homeoffice
Alle Beschäftigten mit Bildschirmarbeit, im Betrieb und im Homeoffice
Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich
§ 6 ArbStättVAnhang 6 ArbStättV§ 2 Abs. 7 ArbStättV - Erste Hilfe
Alle Beschäftigten, zusätzlich Ersthelferinnen und Ersthelfer
Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich
§ 10 ArbSchG§ 4 DGUV Vorschrift 1§ 24 DGUV Vorschrift 1 - Hygiene
Alle, die mit Lebensmitteln umgehen – Küche, Service, Produktion, Verkauf
Vor Tätigkeitsbeginn, danach regelmäßig; üblich ist jährlich
VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kap. XIIArt. 5 VO (EG) Nr. 852/2004§ 4 LMHV - Infektionsschutzgesetz
Beschäftigte mit Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG, v. a. Küche und Lebensmittelherstellung
Nach Aufnahme der Tätigkeit, danach alle zwei Jahre
§ 42 IfSG§ 43 Abs. 1 IfSG§ 43 Abs. 2 und 4 IfSG - Strahlenschutz
Personen mit Tätigkeiten nach StrlSchG/StrlSchV und Zutritt zu Kontrollbereichen
Vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. erstem Zutritt, danach mindestens jährlich
§ 63 StrlSchV§ 63 StrlSchV – Aufzeichnungen§§ 47 ff. StrlSchV - Fremdfirmen und Besucher
Beschäftigte von Fremdfirmen, Besucher, Lieferanten auf dem Gelände
Vor dem ersten Einsatz bzw. Betreten, bei Daueraufträgen regelmäßig
§ 8 ArbSchG§ 5 DGUV Vorschrift 1§ 6 DGUV Vorschrift 1 - Jugendliche und Auszubildende
Beschäftigte von 15 bis unter 18 Jahren, inkl. Azubis, Praktikanten, Ferienjobs
Vor Beschäftigungsbeginn, danach mindestens halbjährlich
§ 29 JArbSchG§ 28a JArbSchG§ 22 JArbSchG
Pflichten, Fristen, Nachweise
- Sicherheitsunterweisung durchführen: Ablauf, Inhalte und PflichtenVon der Gefährdungsbeurteilung bis zum Nachweis: wie Sie eine Sicherheitsunterweisung vorbereiten, durchführen und wirksam machen.
- Unterweisungsnachweis: Pflichtangaben, Form und AufbewahrungWelche Angaben ein Unterweisungsnachweis braucht, wann eine Unterschrift Pflicht ist und wie Sie Nachweise sauber aufbewahren.
- Wie oft muss unterwiesen werden? Jährliche Unterweisung und alle FristenAlle Unterweisungsfristen nach Rechtsgrundlage – vom jährlichen Standard über die halbjährliche Pflicht für Jugendliche bis zu Anlässen.
- Online-Unterweisung: Ist das rechtssicher?Was das Recht zu digitalen Unterweisungen sagt, wo die Grenzen liegen und wie ein Hybridmodell aus Online-Teil und Praxis vor Ort aussieht.
- Unterweisungspflicht des Arbeitgebers: Wer, wann, wer darf unterweisen?Die Grundlagen der Unterweisungspflicht: Rechtsquellen, betroffene Personen, Abgrenzung zur Einweisung, Delegation und Folgen bei Versäumnissen.
- Erstunterweisung neuer Mitarbeiter: Ablauf für den ersten ArbeitstagWas neue Beschäftigte vor dem ersten Handgriff wissen müssen – mit Ablauf für den ersten Tag, Checkliste und Hinweisen für Azubis und Leiharbeit.
- Vorlage: UnterweisungsnachweisKostenlos am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit allen Pflichtangaben.
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die bei fast jeder Unterweisung auftauchen.
Eine Unterweisung ist die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Information der Beschäftigten über die Gefährdungen bei ihrer Arbeit und die Maßnahmen, die sie schützen. Sie baut auf der Gefährdungsbeurteilung und den Betriebsanweisungen auf und unterscheidet sich von der Einweisung in ein bestimmtes Gerät und von einer allgemeinen Schulung. Mehr dazu im Ratgeber Unterweisungspflicht des Arbeitgebers.
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Abständen – nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Einzelne Vorschriften verlangen mehr oder andere Abstände, etwa halbjährlich für Jugendliche (§ 29 JArbSchG) oder alle zwei Jahre für die Belehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Hinzu kommen Unterweisungen aus besonderem Anlass, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei neuen Arbeitsmitteln. Die Übersicht steht im Ratgeber Wie oft muss unterwiesen werden?.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. In der Praxis unterweisen meist die direkten Vorgesetzten, weil sie Arbeitsplatz und Tätigkeit kennen. Die Aufgabe kann zuverlässigen und fachkundigen Personen schriftlich übertragen werden (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unterstützen bei Inhalten und Durchführung, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
In vielen Fällen ja. Nach DGUV Regel 100-001 ist eine elektronische Unterweisung möglich, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind, das Verständnis geprüft wird und die Beschäftigten jederzeit Fragen stellen können. Wo Vorschriften eine mündliche Unterweisung oder praktische Übungen verlangen – etwa § 14 GefStoffV oder PSA gegen Absturz – ergänzen Sie die Präsenz vor Ort. Details im Ratgeber Online-Unterweisung.
Für die allgemeine Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz gibt es keine einheitliche gesetzliche Frist. Bewahren Sie Nachweise mindestens bis zur nächsten Unterweisung und darüber hinaus für mögliche Unfalluntersuchungen auf; manche Vorschriften nennen feste Fristen, etwa fünf Jahre im Strahlenschutz. Eine Vorlage finden Sie unter Unterweisungsnachweis.
Unterweisen, erinnern, nachweisen – in einem System.
14 Tage mit 3 Kursen, 15 Lernenden und 400 KI-Credits. Die Testphase endet automatisch – es entstehen keine Kosten, solange Sie keinen Tarif buchen.