E-Learning und Kurse erstellen
Online-Kurs erstellen und verkaufen: von der Idee bis zur FernUSG-Prüfung
Ob interne Schulung, Produktakademie oder bezahlter Kurs für Kundinnen und Kunden: Ein Online-Kurs lohnt sich, wenn Wissen immer wieder gleich vermittelt werden muss. Der Aufwand steckt weniger in der Technik als in den Entscheidungen davor – für wen der Kurs ist, was Lernende danach können sollen und wie Sie prüfen, ob es funktioniert hat.
Dieser Ratgeber führt durch die Schritte vom Konzept bis zum Verkauf. Wer Kurse gegen Geld anbietet, findet außerdem einen Abschnitt zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), das nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2025 auch beim Verkauf an Unternehmen gilt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Beginnen Sie mit Zielgruppe und Lernzielen, nicht mit der Plattform. Lernziele bestimmen Inhalte, Formate und Tests.
- Kurze Lektionen mit einem klaren Ziel, abwechselnde Formate und Übungen statt reinem Lesen machen einen Kurs wirksam.
- Die Plattform sollte zum Zweck passen: interne Zuweisung und Nachweise, Verkauf mit Bezahlung oder Export ins LMS.
- Wer Kurse mit Lernerfolgskontrolle verkauft, muss das FernUSG prüfen – seit dem BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) auch bei Verträgen mit Unternehmen.
Konzept: Zielgruppe, Problem, Lernziele
Ein Kurs ist dann gut, wenn Lernende danach etwas anders oder besser machen. Klären Sie deshalb vor der ersten Folie drei Fragen:
- Für wen? Vorwissen, Arbeitssituation, verfügbare Zeit, Endgerät. Ein Kurs für Servicetechniker im Außendienst sieht anders aus als einer für Personalreferentinnen.
- Welches Problem löst der Kurs? Fehler, die heute passieren, Fragen, die immer wieder gestellt werden, Anforderungen eines Audits.
- Was können Lernende danach? Formulieren Sie Lernziele als beobachtbare Handlungen: „wählt die richtige Schutzausrüstung aus“, „erkennt eine unzulässige Datenweitergabe“, „konfiguriert die Schnittstelle“.
Aus den Lernzielen ergibt sich der Umfang. Ein Ziel, das man nicht prüfen kann, ist meist zu vage formuliert. Für interne Kurse lohnt außerdem der Blick, welche Pflichtthemen ohnehin anstehen – eine Übersicht bietet die Seite Unterweisungen nach Thema.
Intern schulen oder verkaufen?
Die Entscheidung prägt fast alles Weitere. Interne Kurse richten sich an Beschäftigte, die den Kurs absolvieren müssen; wichtig sind Zuweisung, Fristen und ein Nachweis pro Person. Verkaufte Kurse müssen überzeugen, bevor jemand bezahlt: mit einer klaren Kursseite, einem sichtbaren Nutzen und einer Probelektion. Dafür kommen Bezahlung, Rechnungen, Widerrufsrecht und gegebenenfalls das FernUSG hinzu. Viele Anbieter beginnen intern, etwa mit einer Produktschulung für das eigene Serviceteam, und öffnen den Kurs später für Partner und Kunden. Planen Sie die Inhalte dann von Anfang an so, dass interne Details leicht herausgelöst werden können.
Inhalte sammeln und strukturieren
Die meisten Unternehmen haben mehr Material, als sie denken: Handbücher, Prozessbeschreibungen, Präsentationen, Aufzeichnungen von Präsenzschulungen, FAQ aus dem Support. Sammeln Sie zuerst, kürzen Sie dann radikal.
Bewährte Struktur
- Module nach Themen oder Arbeitsschritten, nicht nach Kapiteln des Handbuchs.
- Lektionen von etwa fünf bis fünfzehn Minuten, jede mit einem klaren Lernziel.
- Einstieg mit einer Situation aus der Praxis statt einer Definition.
- Übung oder Frage nach jedem wichtigen Punkt, nicht erst am Ende.
- Zusammenfassung und, wo sinnvoll, ein Abschlusstest.
Für Einarbeitung und Produktwissen gibt es eigene Muster: Wie aus einem Mitarbeiterhandbuch ein Onboarding wird, zeigt die Lösung Onboarding; wie aus Handbüchern eine Akademie für Service und Kunden wird, die Lösung Produktschulungen.
Formate und Didaktik
Abwechslung ist kein Selbstzweck. Jedes Format hat eine Aufgabe:
| Format | Stärke | Einsatz |
|---|---|---|
| Text mit Bildern | Schnell erfassbar, leicht zu aktualisieren | Regeln, Fakten, Nachschlagen |
| Erklärvideo | Zeigt Abläufe und Zusammenhänge | Prozesse, Gefahren, Einstieg in ein Thema |
| Quiz | Prüft Verständnis, festigt Wissen | Nach jeder Lektion, Abschlusstest |
| Szenario | Trainiert Entscheidungen in realistischen Situationen | Kundengespräche, Notfälle, Abwägungen |
| Lernkarten | Wiederholung von Begriffen und Fakten | Fachbegriffe, Kennzahlen, Produktdaten |
| Live-Termin | Fragen, Austausch, praktische Übung | Vertiefung, Abschluss, schwierige Themen |
Wie Sie Erklärvideos effizient produzieren, beschreibt der Ratgeber Schulungsvideo mit KI erstellen.
Die passende Plattform wählen
Welche Software Sie brauchen, hängt davon ab, was nach der Erstellung passieren soll. Diese Kriterien helfen bei der Auswahl:
- Erstellung: Bauen Sie jeden Kurs von Hand oder kann die Plattform aus vorhandenen Dokumenten einen Entwurf erzeugen? Wie aufwendig sind Änderungen?
- Lernformate: Gibt es Tests mit Bestehensgrenze, Szenarien, Videos und mobile Darstellung?
- Verteilung: Zuweisung an Beschäftigte mit Frist und Erinnerung, öffentliche Kursseite mit Bezahlung oder Export als SCORM für ein bestehendes LMS. Was SCORM ist, erklärt der Ratgeber Was ist SCORM?.
- Nachweis: Abschluss, Ergebnis und Zertifikat pro Person, Export für Audits.
- Datenschutz: Speicherort, Auftragsverarbeitungsvertrag, Umgang mit KI-Diensten.
- Kosten: fester Monatspreis, Kosten pro Lernende, Gebühren pro Verkauf.
Lehrwerk deckt Erstellung, Verteilung und Verkauf in einem ab: Aus Ihren Dokumenten entsteht ein Kursentwurf mit Quellenangabe, Erklärvideos und Tests, den Sie prüfen und freigeben. Intern weisen Sie Kurse mit Fälligkeit zu, extern verkaufen Sie sie über eine öffentliche Kursseite mit Bezahlung über Stripe. Die Tarife stehen auf der Preisseite.
Preis festlegen und verkaufen
Den richtigen Preis bestimmen weniger die Herstellungskosten als der Wert für die Zielgruppe und die Alternativen, die sie hat: Präsenzseminar, Beratung, Ausprobieren. Orientieren Sie sich an vergleichbaren Angeboten und an dem Problem, das Ihr Kurs löst.
- Einzelkurs zum Festpreis: einfach zu verstehen, gut für klar abgegrenzte Themen.
- Firmenlizenzen: Unternehmen kaufen Zugänge für mehrere Beschäftigte.
- Paket aus Online-Kurs und Live-Termin: höherer Preis, mehr Betreuung – aber Vorsicht beim FernUSG, siehe unten.
Rechtliches beim Verkauf
- Impressum und Datenschutzerklärung auf der Verkaufsseite.
- Widerrufsrecht bei Verkäufen an Verbraucher: Bei digitalen Inhalten kann es vorzeitig erlöschen, wenn die Käuferin dem sofortigen Zugang ausdrücklich zustimmt und ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt. Die Abfrage muss im Bestellablauf korrekt umgesetzt sein.
- Umsatzsteuer: Online-Kurse sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig; für bestimmte Bildungsleistungen gibt es Befreiungen. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
Beim Verkauf über Lehrwerk fällt neben dem Tarif eine Plattformgebühr pro Verkauf an: im Tarif Starter 7 % + 0,50 €, im Tarif Business 4 % + 0,50 €; die Zahlungsgebühren von Stripe sind darin enthalten. Mehr dazu auf der Seite Kurse verkaufen.
FernUSG: Wann ein Online-Kurs zulassungspflichtig sein kann
Das Fernunterrichtsschutzgesetz stammt aus den 1970er-Jahren, betrifft aber viele heutige Online-Kurse. Fernunterricht im Sinne von § 1 FernUSG liegt vor, wenn alle folgenden Merkmale erfüllt sind:
- Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf vertraglicher Grundlage,
- gegen Entgelt,
- Lehrende und Lernende sind ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt,
- und die Lehrenden oder ihre Beauftragten überwachen den Lernerfolg.
Fernlehrgänge brauchen eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU, § 12 FernUSG). Fehlt sie, kann das zur Nichtigkeit des Vertrags führen (§ 7 FernUSG) – mit dem Risiko, bereits gezahlte Kursgebühren zurückzahlen zu müssen. Mit Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das FernUSG nicht nur Verbraucher schützt, sondern auch bei Verträgen mit Unternehmern gilt.
Knackpunkt ist meist die Überwachung des Lernerfolgs. Die Rechtsprechung legt dieses Merkmal weit aus: Schon ein vertraglicher Anspruch, Verständnisfragen an die Dozentin zu stellen und eine individuelle Rückmeldung zu erhalten, kann genügen. Ob rein automatisierte Tests ausreichen, ist nicht abschließend geklärt. Reine Selbstlernkurse ohne jede Lernkontrolle fallen in der Regel nicht unter das Gesetz.
Keine Rechtsberatung
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr konkretes Angebot vor dem Verkauf rechtlich prüfen, insbesondere wenn Sie Betreuung, Feedback oder Zertifikate anbieten.Lehrwerk fragt die Merkmale vor dem Verkauf eines Kurses ab und zeigt, ob eine ZFU-Zulassung nötig sein könnte. Sie können dann Ihre Zulassungsnummer hinterlegen oder den Kurs ohne Lernerfolgskontrolle verkaufen.
Nach dem Start: auswerten und verbessern
- Abbruchstellen finden: In welcher Lektion hören viele auf?
- Testfragen auswerten: Welche Fragen werden häufig falsch beantwortet – liegt es an der Frage oder an der Lektion?
- Rückmeldungen einsammeln: eine kurze Frage am Ende genügt.
- Aktualisieren: Ändern sich Produkt, Prozess oder Rechtslage, passen Sie die betroffenen Lektionen an und veröffentlichen eine neue Version.
Bei Pflichtschulungen kommt der Nachweis hinzu: Wer hat wann welche Fassung abgeschlossen? Wie Sie das sauber dokumentieren, steht im Ratgeber Online-Unterweisung.
Häufige Fragen
Das hängt stark vom Material ab. Liegen geprüfte Unterlagen vor, entsteht ein Entwurf mit KI-Unterstützung in kurzer Zeit; der größere Aufwand ist dann die fachliche Prüfung. Wer Inhalte erst erarbeiten oder Videos drehen muss, sollte mehrere Wochen einplanen.
Für interne Schulungen eine Plattform mit Zuweisung und Nachweis, für den Verkauf eine mit Kursseite und Bezahlung, für bestehende LMS ein Werkzeug mit SCORM-Export. Manche Plattformen, darunter Lehrwerk, decken alle drei Wege ab.
Möglicherweise, wenn Sie den Kurs gegen Entgelt anbieten, Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird. Seit dem BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 gilt das auch beim Verkauf an Unternehmen. Lassen Sie Ihr Angebot rechtlich prüfen.
Ja. KI kann aus Ihren Unterlagen Lektionen, Quizfragen, Szenarien und Erklärvideos entwerfen. Prüfen Sie die Ergebnisse fachlich, bevor Lernende sie sehen, und achten Sie darauf, dass jede Aussage auf eine Quelle zurückgeht.
Die Begriffe werden oft gleich verwendet. E-Learning ist der Oberbegriff für digital gestütztes Lernen; ein Online-Kurs ist ein strukturiertes Angebot mit Lektionen und meist einem Abschluss.
Lehrwerk
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Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
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