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Schulungsvideo und Erklärvideo mit KI erstellen: Ablauf, Rechte, Barrierefreiheit
Ein gutes Schulungsvideo erklärt in wenigen Minuten, wofür ein Handbuch zehn Seiten braucht. Früher bedeutete das Drehbuch, Sprecherkabine und Animationsstudio – und jede Änderung an einem Ablauf eine teure Neuproduktion. Mit KI lassen sich Skript, Stimme und Bilder heute aus vorhandenen Unterlagen erzeugen. Die Arbeit verschiebt sich vom Produzieren zum Prüfen.
Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf vom Lernziel bis zur Veröffentlichung, vergleicht die gängigen Videoformate und erklärt, worauf Sie bei Bildrechten, Persönlichkeitsrechten, KI-Kennzeichnung und Barrierefreiheit achten sollten.
Auf dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Am Anfang steht ein Lernziel pro Video, nicht die Technik. Kurze Videos zu einem Thema sind leichter zu verstehen und zu aktualisieren.
- KI kann Skript, Sprecherstimme, Bilder und Untertitel erzeugen. Fachlich prüfen muss weiterhin ein Mensch.
- Untertitel gehören zu jedem Schulungsvideo – für Barrierefreiheit, für Nutzung ohne Ton und für Lernende mit anderer Muttersprache.
- Klären Sie Rechte an Musik, Bildern und gezeigten Personen und kennzeichnen Sie synthetische Stimmen oder Personen transparent.
Welches Videoformat passt?
Nicht jedes Thema braucht dasselbe Format. Entscheidend ist, was Lernende sehen müssen, um es später richtig zu machen:
| Format | Geeignet für | Aufwand bei Änderungen |
|---|---|---|
| Realfilm | Handgriffe, Maschinen, Wege im Betrieb, Schutzausrüstung | Hoch: Neudreh nötig |
| Bildschirmaufnahme | Software, Formulare, Systeme | Mittel: neu aufnehmen, sobald sich die Oberfläche ändert |
| Animiertes Erklärvideo | Abläufe, Regeln, Zusammenhänge, Gefahren | Niedrig bis mittel, besonders wenn es aus Text erzeugt wird |
| Präsentation mit Sprechertext | Fakten, Übersichten, Richtlinien | Niedrig |
| KI-Avatar | Begrüßung, kurze Ansprachen | Niedrig, wirkt aber schnell unpersönlich |
In Pflichtunterweisungen sind animierte Erklärvideos oft die beste Wahl: Sie zeigen Regeln und Gefahren deutlich, ohne dass jemand gefilmt werden muss. Praktische Handgriffe – etwa die Abfahrtkontrolle am Gabelstapler oder der Umgang mit dem Feuerlöscher bei der Brandschutzunterweisung – zeigen Sie besser im Realfilm oder üben sie vor Ort.
Schritt für Schritt zum Schulungsvideo
Lernziel festlegen
Formulieren Sie, was Lernende nach dem Video können oder wissen sollen – als Handlung: „erkennt die drei Warnzeichen“, „meldet einen Vorfall über den richtigen Kanal“. Ein Video, ein Ziel.
Quellen sammeln
Betriebsanweisung, Handbuch, Richtlinie, Prozessbeschreibung: Das Video darf nichts behaupten, was nicht in einer geprüften Quelle steht.
Skript schreiben
Kurze Sätze, gesprochene Sprache, ein Gedanke pro Satz. Als Faustregel ergeben 120 bis 140 Wörter etwa eine Minute Sprechzeit. Planen Sie zwei bis fünf Minuten pro Thema.
Storyboard anlegen
Ordnen Sie jedem Absatz eine Szene zu: Was sieht man, welcher Text erscheint, welches Symbol? Hier fällt auf, wo Bild und Ton nicht zusammenpassen.
Stimme und Bilder erzeugen
Professionelle Sprecherin oder KI-Stimme, eigene Fotos, Piktogramme oder generierte Illustrationen. Achten Sie auf Aussprache von Fachbegriffen und Firmennamen.
Untertitel erstellen
Aus dem Skript entstehen die Untertitel fast automatisch. Prüfen Sie Zeilenumbrüche und Timing.
Fachlich prüfen und freigeben
Die verantwortliche Fachperson sieht das fertige Video, nicht nur das Skript. Halten Sie fest, wer wann freigegeben hat.
Veröffentlichen und pflegen
Binden Sie das Video in den Kurs ein, ergänzen Sie Verständnisfragen und legen Sie fest, wann es überprüft wird – spätestens, wenn sich die Quelle ändert.
Erklärvideo mit KI erstellen: was KI kann und was nicht
KI-Werkzeuge übernehmen heute große Teile der Produktion. Die Qualität hängt aber stark davon ab, womit sie arbeiten und wer die Ergebnisse prüft.
Wofür sich KI gut eignet
- Skriptentwurf aus vorhandenen Dokumenten: Zusammenfassen, in gesprochene Sprache bringen, gliedern.
- Sprecherstimme per Text-to-Speech in natürlicher Qualität, auch in mehreren Sprachen.
- Szenen und Visualisierungen: Stichpunkte, Symbole, einfache Illustrationen.
- Untertitel und Übersetzungen direkt aus dem Skript.
- Aktualisierung: Ändert sich die Quelle, wird nur die betroffene Szene neu erzeugt.
Der größte Vorteil liegt weniger in der ersten Produktion als in der Pflege: Wenn ein Erklärvideo aus Text entsteht, ist die Änderung einer Betriebsanweisung kein Anlass für einen Neudreh mehr, sondern eine Textkorrektur mit anschließender Prüfung.
Wo Sie genau hinsehen müssen
- Fachliche Richtigkeit: Sprachmodelle können Details verfälschen oder Zahlen erfinden. Jede Aussage sollte auf eine Quelle zurückführbar sein.
- Bilder: Generierte Darstellungen von Schutzausrüstung, Maschinen oder Sicherheitszeichen sind oft ungenau. Verwenden Sie für sicherheitsrelevante Details echte Fotos oder normgerechte Symbole.
- Aussprache: Abkürzungen, Normen und Eigennamen klingen in KI-Stimmen manchmal falsch. Hören Sie das Ergebnis vollständig an.
In Lehrwerk entstehen Erklärvideos aus den Lektionen eines Kurses: Szenen mit Stichpunkten, deutscher Sprecherstimme und Untertiteln, jede Aussage mit Bezug zu Ihrem Quelldokument. Sie bearbeiten Szenen direkt im Editor und exportieren das Video ab dem Tarif Starter als MP4. KI-generierte Inhalte sind für Lernende gekennzeichnet.
Rechte: Musik, Bilder und gezeigte Personen
- Musik: Nur mit Lizenz für die geplante Nutzung. „Frei im Internet gefunden“ ist keine Lizenz. Für Schulungsvideos ist Musik oft verzichtbar – sie lenkt eher ab.
- Bilder und Grafiken: Prüfen Sie Lizenzbedingungen von Bilddatenbanken; manche schließen bestimmte Nutzungen aus oder verlangen Quellenangaben.
- Personen im Bild: Für Aufnahmen von erkennbaren Personen brauchen Sie grundsätzlich deren Einwilligung (§ 22 Kunsturhebergesetz) und eine datenschutzrechtliche Grundlage. Bei Beschäftigten empfiehlt sich eine schriftliche Einwilligung, die auch regelt, was nach dem Ausscheiden mit dem Video passiert.
- Stimmen: Klonen Sie keine Stimmen realer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung.
- Interne Inhalte: Schulungsvideos zeigen oft Betriebsräume, Bildschirme oder Dokumente. Prüfen Sie vor der Veröffentlichung, ob vertrauliche Informationen sichtbar sind.
KI-Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung
Art. 50 der KI-Verordnung regelt Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen diese maschinenlesbar kennzeichnen. Wer Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind („Deepfakes“), muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden.
Für ein animiertes Erklärvideo mit KI-Stimme ist die Lage meist unkritisch. Eine sichtbare Kennzeichnung ist trotzdem gute Praxis: Lernende wissen, woran sie sind, und Sie vermeiden Diskussionen. Bei KI-Avataren, die wie echte Personen wirken, oder bei synthetischen Stimmen bekannter Personen sollten Sie die Kennzeichnung klar und gut sichtbar gestalten. Welche Kompetenzen Beschäftigte im Umgang mit KI-Inhalten brauchen, beschreibt der Ratgeber zur KI-Kompetenz-Schulung.
Barrierefreiheit: Untertitel und mehr
Untertitel sind die wichtigste Maßnahme. Sie helfen gehörlosen und schwerhörigen Beschäftigten, allen, die ohne Ton lernen – im Großraumbüro, in der Werkhalle, unterwegs – und Lernenden, die Deutsch als Zweitsprache sprechen. Die WCAG verlangen auf der niedrigsten Konformitätsstufe Untertitel für aufgezeichnete Videos mit Ton.
- Untertitel als zuschaltbare Spur, nicht ins Bild eingebrannt – so bleiben sie durchsuchbar und übersetzbar.
- Wichtige Informationen nicht nur über Farbe oder nur über den Ton vermitteln.
- Ruhiges Tempo, keine schnell blinkenden Effekte.
- Das Skript als Text zusätzlich anbieten.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Für interne Schulungen ist es in der Regel nicht unmittelbar einschlägig – Untertitel sind trotzdem Standard. Für öffentliche Stellen gelten eigene Vorgaben wie die BITV 2.0.Typische Fehler bei Schulungsvideos
- Zu viel auf einmal: Ein Video, das alle Regeln eines Bereichs abdeckt, wird nicht zu Ende gesehen. Teilen Sie nach Lernzielen.
- Vorgelesener Fließtext: Wird das Handbuch wörtlich eingesprochen, fehlt die Übersetzung in gesprochene Sprache. Kurze Sätze und direkte Ansprache wirken besser.
- Bild und Ton erzählen Verschiedenes: Der Sprecher erklärt Schritt drei, auf dem Bildschirm steht noch Schritt eins. Das Storyboard verhindert das.
- Lange Einleitungen: Logo-Animation, Begrüßung und Agenda kosten die ersten Sekunden, in denen die Aufmerksamkeit am höchsten ist. Beginnen Sie mit der Situation, um die es geht.
- Keine Pflege: Ein Video, das einen veralteten Ablauf zeigt, richtet mehr Schaden an als gar kein Video. Hinterlegen Sie zu jedem Video die Quelle und eine verantwortliche Person.
- Kein Bezug zum Betrieb: Allgemeine Stockvideos aus fremden Betrieben wirken austauschbar. Eigene Begriffe, Räume und Abläufe machen den Inhalt glaubwürdig.
Video allein reicht nicht: einbinden und prüfen
Ein Video vermittelt Inhalte, belegt aber nicht, dass sie verstanden wurden. Für Pflichtschulungen gehört deshalb eine Verständnisprüfung dazu – zwei, drei Fragen direkt nach dem Video oder ein Abschlusstest. Wie eine digitale Unterweisung insgesamt aufgebaut sein sollte, damit sie anerkannt wird, erklärt der Ratgeber zur Online-Unterweisung.
Wenn Ihre Videos in einem LMS laufen sollen, verpacken Sie sie zusammen mit den Fragen in einen Kurs und exportieren diesen als SCORM. Was dabei zu beachten ist, steht im Ratgeber Was ist SCORM?.
Häufige Fragen
So kurz wie möglich: Für ein einzelnes Thema haben sich zwei bis fünf Minuten bewährt. Längere Inhalte teilen Sie besser in mehrere Videos mit je einem Lernziel.
Viele Werkzeuge bieten kostenlose Einstiegsstufen, meist mit Wasserzeichen, begrenzter Länge oder eingeschränkten Nutzungsrechten. Prüfen Sie vor dem Einsatz im Unternehmen die Lizenz und wohin Ihre Inhalte übertragen werden.
Art. 50 KI-Verordnung verlangt eine Offenlegung vor allem bei Inhalten, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind. Für animierte Erklärvideos mit KI-Stimme ist eine Kennzeichnung nicht immer zwingend, aber empfehlenswert.
Für barrierefreie Angebote ja, und auch sonst sind sie sinnvoll: Viele Beschäftigte lernen ohne Ton oder sprechen Deutsch als Zweitsprache. Untertitel lassen sich aus dem Skript mit wenig Aufwand erstellen.
Nur mit ihrer Einwilligung, die bei Beschäftigten schriftlich eingeholt werden sollte. Regeln Sie darin auch, ob das Video nach dem Ausscheiden weiter genutzt werden darf.
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