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Kostenlose Vorlage

Unterweisungsnachweis: Vorlage zum Ausfüllen und Drucken

Füllen Sie den Nachweis direkt hier aus, belegen Sie ihn mit einem Thema vor und drucken Sie ihn oder speichern Sie ihn als PDF – ohne Anmeldung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

Unterweisungsnachweis

Dokumentation einer Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1

Anlass
Form

Teilnehmende – mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich unterwiesen wurde, die Inhalte verstanden habe und Fragen stellen konnte.

Nr.Name, VornameAbteilung / TätigkeitUnterschrift
1
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Datum, Unterschrift unterweisende Person
Datum, Unterschrift Vorgesetzte(r)

Tipp: Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen. Für Unterschriften mehrerer Personen drucken Sie die Seite aus; weitere Zeilen fügen Sie mit „Zeile hinzufügen“ hinzu.

So füllen Sie den Nachweis richtig aus

  1. Thema und Grundlage eintragen

    Benennen Sie das Thema und die Unterlagen, auf denen die Unterweisung beruht: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Rechtsgrundlagen.

  2. Anlass und Form ankreuzen

    Erstunterweisung, Wiederholung oder besonderer Anlass – und ob mündlich, praktisch oder digital mit Verständnisprüfung unterwiesen wurde.

  3. Inhalte konkret festhalten

    Stichworte wie „Brandschutz“ genügen nicht. Notieren Sie die behandelten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.

  4. Teilnehmende unterschreiben lassen

    Jede Person bestätigt mit Unterschrift, dass sie unterwiesen wurde, die Inhalte verstanden hat und Fragen stellen konnte.

  5. Gegenzeichnen und Fälligkeit planen

    Die unterweisende Person unterschreibt, die nächste Unterweisung wird terminiert und der Nachweis abgelegt.

Diese Angaben gehören hinein

Eine feste gesetzliche Form gibt es für die allgemeine Unterweisung nicht. Prüfer fragen aber immer dasselbe: wer, wann, worüber, durch wen – und ob es verstanden wurde.

  • Datum, Uhrzeit oder Dauer und Ort der Unterweisung
  • Thema und konkrete Inhalte – nicht nur eine Überschrift
  • Grundlagen: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, einschlägige Vorschriften
  • Name und Funktion der unterweisenden Person
  • Namen der Teilnehmenden mit Unterschrift oder gleichwertiger Bestätigung
  • Anlass (Erst-, Wiederholungs- oder Anlassunterweisung) und Form
  • Bei Verständnisprüfung: Art und Ergebnis
  • Termin der nächsten Unterweisung

Mit Lehrwerk umsetzen

Der Nachweis, der sich selbst ausfüllt

Papiernachweise müssen eingesammelt, abgelegt und für die nächste Unterweisung wieder gesucht werden. In Lehrwerk entsteht der Nachweis bei jeder abgeschlossenen Unterweisung automatisch: mit Zeitpunkt, Lernzeit, Testergebnis, Kenntnisnahme und der Fassung, die die Person gesehen hat. Die nächste Fälligkeit wird gleich mit angelegt.

  • Fälligkeit und Erinnerung pro Person
  • Test serverseitig bewertet
  • Kursfassung mit Prüfsumme
  • Zertifikat mit QR-Code

Ja, in aller Regel. § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die Unterweisung dokumentiert wird. Einige Vorschriften stellen zusätzliche Anforderungen, zum Beispiel § 14 GefStoffV (Unterweisung schriftlich festhalten und vom Beschäftigten durch Unterschrift bestätigen lassen). Ohne Nachweis können Sie im Streitfall – etwa nach einem Unfall – kaum belegen, dass unterwiesen wurde. Mehr im Ratgeber Unterweisungsnachweis.

Die DGUV Vorschrift 1 schreibt keine bestimmte Form vor; auch elektronische Nachweise sind möglich, wenn eindeutig erkennbar ist, wer wann worüber unterwiesen wurde. Wo eine Vorschrift ausdrücklich eine Unterschrift verlangt, etwa § 14 GefStoffV, klären Sie mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, welche Form der Bestätigung Sie verwenden.

Für die allgemeine Unterweisung gibt es keine einheitliche gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Üblich ist, Nachweise mindestens bis zur nächsten Unterweisung und darüber hinaus für mögliche Unfalluntersuchungen aufzubewahren. Für einzelne Bereiche gelten feste Fristen, etwa fünf Jahre nach § 63 StrlSchV im Strahlenschutz.

Ja. Wählen Sie oben ein Thema, um Thema, Grundlagen und Inhalte vorzubelegen, und passen Sie die Einträge an Ihren Betrieb an. Die Inhalts-Checklisten für alle Themen finden Sie unter Unterweisungen nach Thema.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Was in welcher Unterweisung behandelt werden sollte, steht in den Checklisten zu 20 Pflichtthemen.

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