Fahrzeuge, Flurförderzeuge und Transport
Unterweisung Ladungssicherung für Verlader und Fahrer
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Worum es geht
Ungesicherte oder schlecht gesicherte Ladung bewegt sich bei jeder Vollbremsung, jedem Ausweichmanöver und jeder Kurve. Im besten Fall entsteht ein Sachschaden, im schlimmsten durchschlägt die Ladung die Stirnwand oder fällt auf die Fahrbahn. Auch beim Entladen sind verrutschte Lasten eine häufige Unfallursache.
Die Unterweisung verbindet Physik und Praxis: Welche Kräfte wirken, welche Sicherungsart passt zur Ladung – formschlüssig, kraftschlüssig oder kombiniert –, wie viele Zurrmittel braucht es und woran erkennt man ablegereife Gurte. Sie betrifft Lkw ebenso wie Transporter und Pkw-Kombis, mit denen Material zur Baustelle oder zum Kunden gebracht wird.
Rechtsgrundlagen
- § 22 StVOStraßenverkehrs-Ordnung
- Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
- § 23 StVOStraßenverkehrs-Ordnung
- Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass Fahrzeug und Ladung vorschriftsmäßig sind und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Er muss die Sicherung vor Fahrtantritt prüfen können.
- § 412 HGBHandelsgesetzbuch
- Der Absender hat das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen, der Frachtführer für die betriebssichere Verladung zu sorgen. Damit tragen auch Versand und Lager eine eigene Verantwortung.
- VDI 2700 ff.Richtlinienreihe Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
- Gilt als anerkannte Regel der Technik im Sinne von § 22 StVO. Sie beschreibt Sicherungsarten, Berechnungsgrundlagen und Anforderungen an Fahrzeugaufbau und Zurrmittel; Berechnungen stützen sich ergänzend auf DIN EN 12195-1.
- § 37 DGUV Vorschrift 70Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“
- Verlangt sinngemäß, Fahrzeuge nur so zu beladen, dass zulässige Werte eingehalten werden, und Ladung so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass Personen nicht gefährdet werden.
Wer, wann und wie oft
Unterwiesen werden alle, die Fahrzeuge beladen oder Ladung sichern, sowie die Fahrerinnen und Fahrer, die die Sicherung vor Fahrtantritt kontrollieren. Disponenten und Versandverantwortliche sollten die Grundlagen ebenfalls kennen, weil sie über Fahrzeugwahl, Zurrmittel und Zeitbudget entscheiden.
Die Unterweisung erfolgt vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens jährlich, wie es § 4 DGUV Vorschrift 1 allgemein verlangt. Neue Fahrzeugtypen, neue Ladegüter oder Beanstandungen bei Kontrollen sind ein guter Anlass für eine zusätzliche Unterweisung. Für Fahrer von Firmenfahrzeugen bietet sich die Kombination mit der Fahrerunterweisung an.
Intervall
Vor der ersten Tätigkeit, danach mindestens jährlichInhalte der Unterweisung Ladungssicherung: Checkliste
Grundlagen
- Wirkende Kräfte im Straßenverkehr: Bemessungswerte nach DIN EN 12195-1 – nach vorn 80 %, zur Seite und nach hinten 50 % der Gewichtskraft
- Verantwortung von Verlader, Fahrer, Halter und Absender
- Formschlüssige, kraftschlüssige und kombinierte Sicherung
- Lastverteilung: Achslasten, Schwerpunkt, Lastverteilungsplan
Hilfsmittel
- Zurrgurte: Etikett lesen (LC, STF), Vorspannkraft, Ablegereife
- Antirutschmatten, Kantenschutz, Sperrbalken, Netze
- Zurrpunkte am Fahrzeug und ihre zulässige Belastung
- Stirnwand, Bordwände und Aufbau: was sie tragen und was nicht
Praxis beim Verladen
- Lückenlos an die Stirnwand laden, Lücken füllen oder sperren
- Schwere Güter unten und mittig, leichte oben
- Niederzurren vs. Direktzurren: wann welches Verfahren
- Kleinmaterial im Transporter: Regalsysteme und Netze statt loser Kisten
Kontrolle und Unterwegs
- Abfahrtskontrolle durch den Fahrer, Zuständigkeit klar regeln
- Gurte nach den ersten Kilometern und nach Teilentladung nachspannen
- Vorsicht beim Öffnen von Türen und Bordwänden nach der Fahrt
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Nur Fahrer unterwiesen
Wenn das Lager belädt und der Fahrer nur unterschreibt, fehlt das Wissen dort, wo gesichert wird. Verladepersonal gehört genauso in die Unterweisung.
Ladungsgewicht als Sicherung
Der Gedanke „das ist so schwer, das rutscht nicht“ hält sich hartnäckig. Gerade schwere Ladung entwickelt bei einer Vollbremsung enorme Kräfte; das Gewicht allein sichert nicht.
Ablegereife Zurrmittel
Gurte mit Schnitten, fehlendem Etikett oder beschädigten Ratschen werden weiterbenutzt, weil Ersatz fehlt. Regeln Sie Prüfung und Austausch und zeigen Sie in der Unterweisung Beispiele.
Transporter vergessen
Werkstatt- und Servicefahrzeuge mit loser Ladung fallen oft durch das Raster, weil sie nicht als „Lkw“ gelten. Für sie gelten dieselben Grundsätze.
So dokumentieren Sie die Unterweisung
Dokumentieren Sie Datum, Inhalte, unterweisende Person, Teilnehmende mit Funktion (Verladung, Fahrt, Disposition) und deren Bestätigung. Wenn Sie praktische Übungen am Fahrzeug durchführen, vermerken Sie diese gesondert. Eine Vorlage zum Ausfüllen gibt es unter Unterweisungsnachweis.
Für die Jahresplanung aller Unterweisungen im Versand und Fuhrpark hilft der Unterweisungsplan. Welche Angaben in einem Nachweis stehen sollten, beschreibt der Ratgeber Unterweisungsnachweis.
Kostenlose Vorlage: Unterweisungsnachweis
Am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit „Ladungssicherung“ vorbelegt.
Beispielfragen für die Verständnisprüfung
Frage 1
Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?
Lösung und Erklärung
Antwort C: StVO, HGB und Unfallverhütungsvorschriften verteilen die Verantwortung auf mehrere Schultern. Deshalb werden alle Beteiligten unterwiesen.
Frage 2
Welche Information finden Sie auf dem Etikett eines Zurrgurts?
Lösung und Erklärung
Antwort B: LC gibt die zulässige Zugkraft beim Direktzurren an, STF die erreichbare Vorspannkraft beim Niederzurren. Ohne lesbares Etikett darf ein Gurt nicht mehr verwendet werden.
Frage 3
Warum sollte Ladung lückenlos an die Stirnwand geladen werden?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Ladung, die erst einige Zentimeter rutschen kann, trifft mit hoher Energie auf die Stirnwand. Formschluss verhindert diesen Anlauf.
Häufige Fragen
Eine eigene gesetzliche Frist für Ladungssicherung gibt es nicht. Es gilt die allgemeine Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG; § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Wiederholung mindestens einmal jährlich. Bei neuen Fahrzeugen, Ladegütern oder nach Beanstandungen unterweisen Sie zusätzlich.
Für die betriebliche Praxis genügt oft eine gut gemachte Unterweisung mit praktischer Übung am eigenen Fahrzeug. Wer komplexe Ladungen sichert oder Berechnungen nach VDI 2700 und DIN EN 12195-1 erstellen muss, profitiert von einer ausführlicheren Schulung. Für Berufskraftfahrer kommen die Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz hinzu.
Ja. § 22 StVO gilt für alle Fahrzeuge. Gerade in Servicefahrzeugen und Kombis wird Ladung oft gar nicht gesichert. Die Unterweisung sollte deshalb auch Werkzeugkisten, Materialreste und Ersatzteile im Laderaum abdecken.
Physikalische Grundlagen, Verantwortlichkeiten und Hilfsmittel lassen sich gut digital vermitteln und abprüfen. Das Zurren selbst sollte am Fahrzeug geübt werden. Hinweise zur Kombination im Ratgeber Online-Unterweisung.
Mit Lehrwerk umsetzen
Unterweisung Ladungssicherung digital durchführen und nachweisen
Aus Ihren Verladeanweisungen, Fotos typischer Ladungen und den Herstellerangaben Ihrer Fahrzeuge erstellt Lehrwerk eine Unterweisung mit Erklärvideo, Szenarien zur Wahl der Sicherungsart und Abschlusstest. Verlader, Fahrer und Disposition erhalten den Kurs mit Fälligkeit; Lehrwerk erinnert per E-Mail und legt die Wiederholung automatisch an. Das praktische Zurren bleibt eine Übung am Fahrzeug. Der Nachweis pro Person zeigt Testergebnis, Kenntnisnahme und Kursversion.
- Kurs aus Ihren eigenen Unterlagen, mit Quellenangabe
- Zuweisung mit Frist, Erinnerung und Wiederholung
- Test und Kenntnisnahme pro Person
- Nachweis mit Zertifikat und QR-Code
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
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