Gefahrstoffe, Gefahrgut und Strahlung
Unterweisung nach ADR 1.3: Gefahrgut-Unterweisung für alle Beteiligten
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Worum es geht
Das ADR – das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – gilt in Deutschland über die GGVSEB auch für innerstaatliche Transporte. Kapitel 1.3 regelt die Unterweisung aller Personen, die an einer Gefahrgutbeförderung mitwirken. Gemeint sind ausdrücklich auch Beschäftigte, die nie hinter dem Steuer sitzen: wer Versandstücke verpackt und kennzeichnet, Beförderungspapiere erstellt oder Ladung auf das Fahrzeug bringt.
Die Unterweisung nach 1.3 ist keine Schulung mit Prüfung und Bescheinigung wie die Fahrerschulung nach ADR 8.2. Sie ist eine betriebliche Pflicht des Arbeitgebers: Er stellt sicher, dass jede beteiligte Person die Vorschriften kennt, die für ihre Aufgabe gelten, die Gefahren der beförderten Stoffe einschätzen kann und weiß, was bei einem Zwischenfall zu tun ist.
Fehler in der Versandkette – ein falscher Gefahrzettel, eine fehlende Angabe im Beförderungspapier, ein ungesichertes Fass – fallen meist erst bei einer Kontrolle oder einem Unfall auf. Eine Unterweisung, die die eigenen Stoffe, Verpackungen und Abläufe zeigt, ist deshalb wirksamer als ein allgemeiner Vortrag über das Regelwerk.
Rechtsgrundlagen
- ADR Kapitel 1.3Unterweisung der an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen
- Personen, deren Arbeitsbereich die Gefahrgutbeförderung umfasst, müssen entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Aufgaben unterwiesen sein, bevor sie diese Aufgaben übernehmen. Bis dahin dürfen sie nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person tätig werden.
- ADR 1.3.2Art der Unterweisung
- Das ADR unterscheidet die allgemeine Unterweisung zur Vertrautheit mit den Vorschriften, die aufgabenbezogene Unterweisung und die Sicherheitsunterweisung zu Gefahren und Notfallmaßnahmen. Die Unterweisung ist regelmäßig durch Auffrischungen zu ergänzen, um Änderungen der Vorschriften zu berücksichtigen.
- ADR 1.3.3Dokumentation
- Aufzeichnungen über die erhaltene Unterweisung bewahrt der Arbeitgeber auf und macht sie Beschäftigten oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zugänglich. Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Behörde; bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung werden die Aufzeichnungen überprüft.
- ADR Kapitel 1.10Sicherungsvorschriften
- Die Unterweisung nach 1.3 umfasst auch die Sicherung: Beschäftigte sollen Risiken des Missbrauchs gefährlicher Güter erkennen und wissen, wie sie Verdachtsfälle melden. Für Güter mit hohem Gefahrenpotenzial verlangt das ADR zusätzlich einen Sicherungsplan.
- ADR 8.2Schulung der Fahrzeugbesatzung
- Fahrerinnen und Fahrer bestimmter Gefahrguttransporte brauchen eine ADR-Schulungsbescheinigung nach bestandener Prüfung. Diese Schulung ist eine eigene Pflicht; die betriebliche Unterweisung nach 1.3 ersetzt sie nicht und wird umgekehrt nicht durch sie ersetzt.
Wer, wann und wie oft
Unterweisungspflichtig ist jede Person, deren Tätigkeit die Beförderung berührt – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen als Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer oder Empfänger auftritt. Typisch sind Versand und Warenausgang, Lager und Kommissionierung, die Auftragsbearbeitung, die Beförderungspapiere erstellt, die Disposition und das Fahrpersonal. Auch wer Gefahrgut unter der Freistellung nach ADR 1.1.3.6 ohne Schulungsbescheinigung fährt, muss nach Kapitel 1.3 unterwiesen sein.
Den Zeitpunkt gibt das ADR klar vor: Die Unterweisung muss abgeschlossen sein, bevor jemand Pflichten bei der Gefahrgutbeförderung übernimmt. Neue Beschäftigte oder Aushilfen im Versand arbeiten bis dahin nur unter direkter Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person. Ein festes Wiederholungsintervall nennt das ADR nicht, es verlangt eine regelmäßige Auffrischung.
Viele Betriebe frischen jährlich auf und richten zusätzliche Termine an der zweijährlichen Neuausgabe des ADR sowie an neuen Stoffen, Verpackungen oder Abläufen aus. Legen Sie das Intervall mit Ihrer gefahrgutbeauftragten Person fest und halten Sie es schriftlich fest. Wie Sie wiederkehrende Termine im Griff behalten, zeigt der Ratgeber Wie oft muss unterwiesen werden?.
Intervall
Vor Übernahme der Aufgabe, danach regelmäßige Auffrischung (in der Praxis meist jährlich)Inhalte der Unterweisung Gefahrgut (ADR 1.3): Checkliste
Allgemeine Unterweisung
- Aufbau des ADR, Geltung über die GGVSEB und Aufgaben der gefahrgutbeauftragten Person
- Die Gefahrklassen und was die Klassifizierung über einen Stoff aussagt
- Gefahrzettel, Kennzeichen und orangefarbene Warntafeln lesen
- Pflichten der Beteiligten: Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Empfänger
- Freistellungen, die Ihr Betrieb tatsächlich nutzt, etwa begrenzte Mengen oder ADR 1.1.3.6
Aufgabenbezogene Unterweisung
- Versandstücke nach den betrieblichen Arbeitsanweisungen verpacken und kennzeichnen
- Beförderungspapier erstellen und prüfen: UN-Nummer, offizielle Benennung, Gefahrzettel, Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode
- Zusammenladeverbote beachten und die Ladung sichern
- Fahrzeugausrüstung und schriftliche Weisungen vor Fahrtantritt kontrollieren
- Übergabe an fremde Frachtführer: was Sie prüfen und dokumentieren
Sicherheitsunterweisung
- Gefahren der Stoffe, die Ihr Betrieb tatsächlich versendet – anhand der Sicherheitsdatenblätter
- Verhalten bei Leckage, Bruch und Brand im Lager und an der Rampe
- Notfallmaßnahmen, Erste Hilfe und Meldewege im Betrieb
- Schutzausrüstung beim Umgang mit beschädigten Versandstücken
Sicherung und Organisation
- Missbrauchsrisiken erkennen und verdächtige Vorfälle melden (ADR 1.10)
- Zugang zu Gefahrgutbereichen und Abstellflächen regeln
- Wo Arbeitsanweisungen und die Kontaktdaten der gefahrgutbeauftragten Person zu finden sind
- Was sich mit der aktuellen ADR-Ausgabe für Ihre Abläufe geändert hat
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Nur das Fahrpersonal wird unterwiesen
Versand, Lager und Auftragsbearbeitung verursachen viele Fehler, etwa bei Kennzeichnung oder Beförderungspapier. Sie sind ebenso unterweisungspflichtig wie die Fahrerinnen und Fahrer.
Die Schulungsbescheinigung gilt als Unterweisung
Die ADR-Schulungsbescheinigung nach 8.2 belegt die Fahrerschulung. Ihre Stoffe, Ihre Verladeabläufe und Ihre Notfallorganisation deckt sie nicht ab.
Kein Bezug zu den eigenen Stoffen
Ein allgemeiner Foliensatz zu allen Gefahrklassen hilft wenig, wenn der Betrieb nur zwei UN-Nummern versendet. Beginnen Sie mit dem, was tatsächlich über Ihre Rampe geht.
Aushilfen arbeiten ohne Aufsicht
Wer noch nicht unterwiesen ist, darf nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person tätig werden. In Spitzenzeiten mit Saisonkräften wird das leicht übersehen.
Keine Auffrischung nach Rechtsänderungen
Das ADR erscheint alle zwei Jahre in neuer Fassung. Fließen die Änderungen nicht in die Unterweisung ein, arbeiten Beschäftigte nach überholten Regeln.
So dokumentieren Sie die Unterweisung
ADR 1.3.3 verlangt Aufzeichnungen über die erhaltene Unterweisung. Halten Sie mindestens fest: Name der Person, Tätigkeit oder Funktion, Datum, Inhalte und Umfang der Unterweisung, unterweisende Person und den berücksichtigten Stand des Regelwerks. Die Aufzeichnungen müssen Beschäftigten und Behörde auf Verlangen zugänglich sein, etwa bei einer Betriebskontrolle.
Für die Aufbewahrungsdauer gelten die Vorgaben der zuständigen Behörde; stimmen Sie die Frist mit Ihrer gefahrgutbeauftragten Person ab. Eine druckbare Grundlage ist unsere Vorlage Unterweisungsnachweis. Welche Angaben ein belastbarer Nachweis enthalten sollte, erklärt der Ratgeber Unterweisungsnachweis.
Kostenlose Vorlage: Unterweisungsnachweis
Am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit „Gefahrgut (ADR 1.3)“ vorbelegt.
Beispielfragen für die Verständnisprüfung
Frage 1
Ab wann darf eine neue Kollegin im Versand ohne Aufsicht Gefahrgut verpacken?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Vor der Unterweisung darf sie nur unter direkter Überwachung einer bereits unterwiesenen Person tätig werden.
Frage 2
Welche Unterweisungsarten unterscheidet das ADR?
Lösung und Erklärung
Antwort B: ADR 1.3.2 nennt diese drei Bestandteile; die Sensibilisierung für die Sicherung nach Kapitel 1.10 kommt hinzu.
Frage 3
Wer bewahrt die Aufzeichnungen über die Unterweisung auf?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Der Arbeitgeber bewahrt sie auf und macht sie Beschäftigten und der zuständigen Behörde auf Verlangen zugänglich.
Häufige Fragen
Für die Fahrerschulung ja, für die betriebliche Unterweisung nicht automatisch. Die Bescheinigung nach ADR 8.2 belegt allgemeines Gefahrgutwissen. Wie Ihr Betrieb verlädt, welche Stoffe Sie befördern und wie Ihre Notfallorganisation aussieht, gehört in die Unterweisung nach Kapitel 1.3. Klären Sie mit Ihrer gefahrgutbeauftragten Person, welche Inhalte das Fahrpersonal zusätzlich braucht.
Das ADR schreibt eine regelmäßige Auffrischung vor, nennt aber kein festes Intervall. Bewährt hat sich eine jährliche Auffrischung, zusätzlich bei jeder neuen ADR-Ausgabe und wenn sich Stoffe, Verpackungen oder Abläufe ändern. Halten Sie das gewählte Intervall schriftlich fest, damit es bei einer Kontrolle nachvollziehbar ist.
Das ADR schreibt keine bestimmte Form vor. Eine digitale Unterweisung ist möglich, wenn sie die konkreten Aufgaben abbildet, das Verständnis prüft und Rückfragen möglich sind. Handgriffe wie das Verschließen von Gebinden oder das Anbringen von Gefahrzetteln zeigen Sie besser am Arbeitsplatz. Mehr dazu im Ratgeber Online-Unterweisung.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Durchführen kann sie eine fachkundige Person, häufig die gefahrgutbeauftragte Person oder eine von ihr eingewiesene Führungskraft. Zu den Aufgaben der gefahrgutbeauftragten Person gehört es außerdem, zu überwachen, ob die Beschäftigten angemessen geschult sind und Aufzeichnungen darüber geführt werden.
Mit Lehrwerk umsetzen
Unterweisung Gefahrgut (ADR 1.3) digital durchführen und nachweisen
In Lehrwerk erstellen Sie die Unterweisung aus Ihren Arbeitsanweisungen für den Versand, den Sicherheitsdatenblättern Ihrer Stoffe und den Vorgaben Ihrer gefahrgutbeauftragten Person; jede Aussage verweist auf ihre Quelle. Szenarien üben Entscheidungen wie „Darf diese Sendung so raus?“, ein Abschlusstest prüft das Verständnis. Sie weisen den Kurs Versand, Lager und Fahrpersonal mit Frist zu, Lehrwerk erinnert per E-Mail und wiederholt die Zuweisung im gewählten Abstand. Der Nachweis pro Person enthält Zeitpunkt, Ergebnis und Kursfassung. Handgriffe an Gebinden und Fahrzeug zeigen Sie weiterhin vor Ort.
- Kurs aus Ihren eigenen Unterlagen, mit Quellenangabe
- Zuweisung mit Frist, Erinnerung und Wiederholung
- Test und Kenntnisnahme pro Person
- Nachweis mit Zertifikat und QR-Code
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
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Weiterlesen im Ratgeber
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