Fahrzeuge, Flurförderzeuge und Transport
Unterweisung Firmenfahrzeuge: UVV-Fahrerunterweisung nach DGUV Vorschrift 70
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Worum es geht
Wegeunfälle und Unfälle auf Dienstfahrten gehören zu den schwersten Arbeitsunfällen überhaupt. Gleichzeitig wird das Firmenfahrzeug im Arbeitsschutz oft vergessen, weil es als privates Thema wahrgenommen wird – vor allem beim Dienstwagen mit Privatnutzung.
Die Fahrerunterweisung verbindet drei Pflichten des Halters: die Auswahl und Bestimmung geeigneter Fahrer, die Kontrolle der Fahrerlaubnis und die Unterweisung zum sicheren Betrieb. Dazu kommt die wiederkehrende Prüfung des Fahrzeugs durch einen Sachkundigen, häufig als UVV-Prüfung bezeichnet.
Mit Elektro- und Hybridfahrzeugen sind neue Inhalte hinzugekommen: sicheres Laden, Umgang mit Ladekabeln und Wallboxen, das Verhalten nach einem Unfall und die Tatsache, dass Fußgänger ein langsam fahrendes E-Fahrzeug kaum hören.
Rechtsgrundlagen
- § 35 DGUV Vorschrift 70Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“
- Mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Unternehmer dazu bestimmt sind.
- § 36 DGUV Vorschrift 70Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“
- Fahrzeugführer haben vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Schicht auf augenfällige Mängel zu achten. Die Unterweisung muss vermitteln, wie diese Kontrolle aussieht.
- § 57 DGUV Vorschrift 70Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“
- Fahrzeuge sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen. Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten.
- § 21 StVGStraßenverkehrsgesetz
- Strafbar macht sich auch der Halter, der anordnet oder zulässt, dass jemand ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt. Daraus ergibt sich die Praxis, Führerscheine vor der Überlassung und danach regelmäßig zu kontrollieren.
- § 4 DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
- Verlangt die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich sowie die Dokumentation.
Wer, wann und wie oft
Unterwiesen werden alle, die im Auftrag des Unternehmens Fahrzeuge führen: Außendienst mit Dienstwagen, Monteure mit Transportern, Beschäftigte, die gelegentlich ein Poolfahrzeug nutzen, und Auszubildende ab 18 mit Fahrerlaubnis. Für Lkw-Fahrer kommen weitere Inhalte wie Lenk- und Ruhezeiten und die Bedienung des digitalen Tachographen hinzu.
Die erste Unterweisung findet vor der ersten Fahrt statt, zusammen mit der Fahrzeugübergabe und der ersten Führerscheinkontrolle. Danach wird mindestens jährlich unterwiesen. Eine feste gesetzliche Frist für die Führerscheinkontrolle gibt es nicht; verbreitet sind Kontrollen in regelmäßigen Abständen, häufig halbjährlich, und zusätzlich bei Hinweisen auf ein Fahrverbot.
Intervall
Vor der ersten Fahrt, danach mindestens jährlichInhalte der Unterweisung Firmenfahrzeuge: Checkliste
Vor der Fahrt
- Abfahrtskontrolle: Beleuchtung, Reifen, Bremsen, Spiegel, Scheiben, Warnweste und Warndreieck
- Mängel melden, Fahrzeug mit sicherheitsrelevanten Mängeln nicht benutzen
- Fahrtüchtigkeit: Müdigkeit, Medikamente, Alkohol und Restalkohol
- Prüfplakette bzw. Datum der letzten UVV-Prüfung beachten
Unterwegs
- Ablenkung: Smartphone, Navigation und Telefonate nur nach betrieblicher Regel
- Termin- und Zeitdruck: Pausen einplanen, nicht unter Druck fahren
- Ladung sichern, auch in Pkw und Transportern
- Verhalten bei Panne und Unfall: Absichern, Notruf, Meldung an den Fuhrpark
Elektro- und Hybridfahrzeuge
- Laden nur mit intakten, freigegebenen Ladekabeln und an geeigneten Ladepunkten
- Keine Eingriffe in Hochvoltkomponenten, orange Leitungen nicht berühren
- Leises Fahren: Fußgänger und Radfahrer bemerken das Fahrzeug später
- Nach einem Unfall: Fahrzeug abschalten, Rettungskräfte auf Elektroantrieb hinweisen
Organisation
- Führerscheinkontrolle: Ablauf, Fristen, Meldepflicht bei Entzug oder Fahrverbot
- Regeln zur Privatnutzung, Weitergabe an Dritte und Mitnahme von Personen
- Bei Lkw: Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerkarte und digitaler Tachograph
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Dienstwagen als Privatsache behandelt
Auch beim Dienstwagen mit Privatnutzung bleibt das Unternehmen Halter. Unterweisung, Führerscheinkontrolle und UVV-Prüfung gelten unabhängig davon, wie viel privat gefahren wird.
Führerschein einmal gesehen
Eine Kopie bei der Einstellung reicht nicht. Ohne regelmäßige Kontrolle bleibt ein Entzug oder Fahrverbot unbemerkt – mit Folgen für den Halter.
Poolfahrzeuge ohne Zuständigkeit
Wenn niemand für ein Poolfahrzeug verantwortlich ist, werden Mängel nicht gemeldet und Prüfungen verpasst. Legen Sie fest, wer meldet, wer entscheidet und wer die Prüfung veranlasst.
UVV-Prüfung mit Unterweisung verwechselt
Die jährliche Prüfung des Fahrzeugs durch einen Sachkundigen ersetzt nicht die Unterweisung der Fahrer – und umgekehrt. Beides wird getrennt dokumentiert.
So dokumentieren Sie die Unterweisung
Für jede Person sollten vorliegen: die Bestimmung als Fahrer (schriftlich empfohlen), die Unterweisungen mit Datum, Inhalten und Bestätigung sowie die Protokolle der Führerscheinkontrollen. Für jedes Fahrzeug führen Sie getrennt die Prüfnachweise der UVV-Prüfung.
Ein Formular für die Unterweisung finden Sie in unserer Vorlage Unterweisungsnachweis. Wie Sie Unterweisungen nachvollziehbar dokumentieren und wie lange Sie Nachweise aufbewahren, lesen Sie im Ratgeber Unterweisungsnachweis.
Kostenlose Vorlage: Unterweisungsnachweis
Am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit „Firmenfahrzeuge“ vorbelegt.
Beispielfragen für die Verständnisprüfung
Frage 1
Ihnen wird ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt. Was tun Sie?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar – und der Halter unter Umständen auch. Deshalb gehört die Meldepflicht in jede Fahrerunterweisung.
Frage 2
Was gehört zur Kontrolle vor Fahrtbeginn?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Die Kontrolle ist kurz, aber verbindlich. Sicherheitsrelevante Mängel werden gemeldet, bevor das Fahrzeug bewegt wird.
Frage 3
Warum ist bei Elektrofahrzeugen in Hof und Parkhaus besondere Vorsicht geboten?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Neue Fahrzeuge haben ein Warngeräusch, das bei langsamer Fahrt dennoch leicht überhört wird. Vorausschauendes Fahren und Blickkontakt bleiben wichtig.
Häufige Fragen
Vor der ersten Fahrt und danach mindestens einmal jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1; § 35 DGUV Vorschrift 70 verlangt zudem, dass nur im Führen des Fahrzeugs unterwiesene Personen fahren. Bei neuen Fahrzeugtypen – etwa beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge – oder nach Unfällen unterweisen Sie zusätzlich. Mehr dazu im Ratgeber Wie oft muss unterwiesen werden?.
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Halter muss aber sicherstellen, dass nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis fahren. Verbreitet sind Kontrollen vor der ersten Überlassung und danach in regelmäßigen Abständen, häufig halbjährlich. Halten Sie Datum und Ergebnis jeder Kontrolle fest.
Nein. Die UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 betrifft das Fahrzeug und wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Die UVV-Unterweisung betrifft die Fahrerinnen und Fahrer und vermittelt sicheres Verhalten. Beides ist mindestens jährlich fällig und wird getrennt dokumentiert.
Ja, die Fahrerunterweisung eignet sich besonders gut für das digitale Format, weil Außendienst und Monteure selten gemeinsam im Betrieb sind. Wichtig sind ein Verständnistest, eine erreichbare Ansprechperson und die Einweisung in das konkrete Fahrzeug bei der Übergabe. Mehr im Ratgeber Online-Unterweisung.
Mit Lehrwerk umsetzen
Unterweisung Firmenfahrzeuge digital durchführen und nachweisen
Laden Sie Ihre Dienstwagenrichtlinie, die Betriebsanweisung für Transporter oder die Ladeanleitung für E-Fahrzeuge hoch – Lehrwerk erstellt daraus eine Fahrerunterweisung mit Erklärvideo, Szenarien zu Ablenkung und Pannen sowie Abschlusstest. Außendienst und Monteure lernen am Smartphone, Lehrwerk erinnert an Fälligkeiten und wiederholt die Zuweisung jährlich. Führerscheinkontrolle und Fahrzeugübergabe organisieren Sie weiterhin selbst. Der Nachweis pro Person enthält Ergebnis, Kenntnisnahme und Kursversion.
- Kurs aus Ihren eigenen Unterlagen, mit Quellenangabe
- Zuweisung mit Frist, Erinnerung und Wiederholung
- Test und Kenntnisnahme pro Person
- Nachweis mit Zertifikat und QR-Code
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
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