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Arbeitsmittel, PSA und Elektro

Unterweisung Leitern und Tritte: sicher arbeiten nach TRBS 2121 Teil 2

Leitern gehören zu den alltäglichsten Arbeitsmitteln, und Stürze von ihnen enden oft mit schweren Verletzungen. Die Unterweisung klärt, wann eine Leiter überhaupt verwendet werden darf, wie sie sicher aufgestellt und benutzt wird und wer sie prüft.
Aktualisiert am 19. Oktober 2026
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Worum es geht

Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 setzt einen klaren Maßstab: Als hochgelegener Arbeitsplatz ist eine Leiter nur zulässig, wenn sicherere Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und der kurzen Dauer der Arbeit nicht verhältnismäßig sind. Die Leiter ist also nicht die Standardlösung, sondern eine Ausnahme, die sich begründen lassen muss – als Verkehrsweg zum Auf- und Absteigen ist sie dagegen üblich.

Im Betriebsalltag passieren Leiterunfälle selten bei spektakulären Einsätzen, sondern beim schnellen Griff ins oberste Regalfach, beim Wechsel eines Leuchtmittels oder auf der Stehleiter im Lager. Typische Ursachen sind Ersatzaufstiege wie Stühle oder Kisten, falsch aufgestellte Leitern, seitliches Hinauslehnen und beschädigte Leitern, die niemand aussortiert hat.

Tritte – kleine, frei stehende Aufstiege mit wenigen Stufen – sind für kurze Arbeiten in geringer Höhe gedacht, etwa im Archiv oder im Verkaufsraum. Auch für sie gelten Unterweisung und regelmäßige Prüfung.

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften und Regeln bestimmen, ob, wann und wie unterwiesen werden muss.
§ 12 BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung – Unterweisung
Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel verwenden, informiert und unterweist sie der Arbeitgeber über die damit verbundenen Gefährdungen und die Schutzmaßnahmen; die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich, zu wiederholen. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung.
TRBS 2121 Teil 2Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern
Die Technische Regel legt fest, wann Leitern als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg zulässig sind, und begrenzt unter anderem Standhöhe, Dauer der Arbeiten und mitgeführte Lasten. Die für Ihren Betrieb relevanten Grenzen gehören in Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
§ 14 BetrSichVPrüfung von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen wie Verschleiß ausgesetzt sind, werden wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft. Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.
DGUV Information 208-016Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
Die Information der gesetzlichen Unfallversicherung erläutert Auswahl, Aufstellen, Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten mit vielen Praxisbeispielen. Sie eignet sich gut als Grundlage für Unterweisungsinhalte.
§ 4 DGUV Vorschrift 1Unterweisung der Versicherten
Die Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich; sie ist zu dokumentieren.

Wer, wann und wie oft

Zu unterweisen ist jede Person, die bei der Arbeit Leitern oder Tritte benutzt – auch wenn das nur gelegentlich geschieht. Neben Handwerk, Lager und Instandhaltung betrifft das Handel, Hausmeisterdienste, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Büros, in denen Ordner weit oben stehen.

Die Unterweisung findet vor der ersten Verwendung statt und wird mindestens jährlich wiederholt. Gute Anlässe für eine zusätzliche Kurzunterweisung sind neue Leitertypen, etwa Mehrzweckleitern mit Gelenken, und Beinaheunfälle. Wer Leitern prüfen soll, braucht darüber hinaus die Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person.

Leitern wandern oft zwischen Bereichen; legen Sie fest, wer für Prüfung, Kennzeichnung und das Aussortieren beschädigter Leitern zuständig ist. Wie Sie die jährliche Unterweisung insgesamt aufbauen, beschreibt der Ratgeber Sicherheitsunterweisung.

Intervall

Vor der ersten Verwendung, danach mindestens jährlich

Inhalte der Unterweisung Leitern und Tritte: Checkliste

Nutzen Sie die Punkte als Gliederung. Ergänzen Sie, was Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihre Betriebsanweisungen zusätzlich verlangen.

Die richtige Wahl

  • Wann eine Leiter zulässig ist und wann Gerüst, Podest oder Hubarbeitsbühne nötig sind
  • Anlegeleiter, Stehleiter, Mehrzweckleiter und Tritt: Einsatzbereiche und Grenzen
  • Stufen statt Sprossen, wenn länger auf der Leiter gestanden wird
  • Keine Ersatzaufstiege wie Stühle, Kisten oder Regalböden

Vor der Benutzung prüfen

  • Holme, Stufen, Gelenke, Spreizsicherung und Leiterfüße auf Schäden kontrollieren
  • Kennzeichnung der letzten Prüfung beachten
  • Beschädigte Leitern sofort aus dem Verkehr ziehen, kennzeichnen und melden
  • Festes Schuhwerk tragen, Stufen frei von Öl, Schmutz und Eis

Sicher aufstellen

  • Anlegeleitern im richtigen Winkel aufstellen, bei Sprossenanlegeleitern in der Regel 65 bis 75 Grad
  • Als Aufstieg genutzte Anlegeleitern mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen
  • Stehleitern nur vollständig gespreizt und mit wirksamer Spreizsicherung benutzen
  • Tragfähiger, ebener, rutschfester Untergrund; Verkehrs- und Türbereiche absichern

Sicher benutzen

  • Mit dem Gesicht zur Leiter auf- und absteigen, eine Hand zum Festhalten frei
  • Nicht seitlich hinauslehnen – lieber die Leiter umstellen
  • Die obersten Stufen oder Sprossen nur betreten, wenn der Hersteller es ausdrücklich zulässt
  • Werkzeug und Material sicher mitführen, schwere oder sperrige Lasten vermeiden

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Stuhl statt Tritt

    Bürostühle mit Rollen, Kisten oder Regalböden sind keine Aufstiege. Stellen Sie Tritte überall dort bereit, wo regelmäßig in der Höhe gegriffen wird.

  • Leiter als Dauerarbeitsplatz

    Längere oder kraftaufwendige Arbeiten gehören auf ein Gerüst, ein Podest oder eine Hubarbeitsbühne. Die Leiter ist nur bei kurzer Dauer und geringer Gefährdung zulässig.

  • Defekte Leitern bleiben im Umlauf

    Eine beschädigte Leiter wird zur Seite gestellt und später doch wieder benutzt. Kennzeichnen Sie sie sofort als gesperrt und regeln Sie, wer sie repariert oder entsorgt.

  • Hinauslehnen statt Umstellen

    Wer sich weit seitlich hinauslehnt, um die Leiter nicht versetzen zu müssen, bringt sie zum Kippen. Das Umstellen kostet nur Sekunden.

  • Prüfung ohne Nachweis

    Die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person sollte dokumentiert sein, etwa mit Prüfkennzeichnung an der Leiter und einem Leiterverzeichnis.

So dokumentieren Sie die Unterweisung

Für die Unterweisung halten Sie Datum, Inhalte, unterweisende Person und Teilnehmende fest; die Teilnehmenden bestätigen mit Unterschrift oder elektronisch. Eine passende Struktur bietet unsere Vorlage Unterweisungsnachweis.

Getrennt davon dokumentieren Sie die Prüfung der Leitern und Tritte: ein Verzeichnis aller Leitern mit Standort, Prüfdatum, Ergebnis und prüfender Person. Nach einem Unfall wird beides angefragt – die Unterweisung der Person und der Zustand der Leiter.

Kostenlose Vorlage: Unterweisungsnachweis

Am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit „Leitern und Tritte“ vorbelegt.

Vorlage öffnen

Beispielfragen für die Verständnisprüfung

Drei Fragen, wie sie in einem Abschlusstest stehen könnten. Wählen Sie eine Antwort, um die Erklärung zu sehen.

Frage 1

Wie weit muss eine als Aufstieg genutzte Anlegeleiter über die Austrittsstelle hinausragen?

Lösung und Erklärung

Antwort C: Der Überstand von mindestens 1 m gibt beim Übersteigen sicheren Halt.

Frage 2

Wann ist eine Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz zulässig?

Lösung und Erklärung

Antwort B: So legt es die TRBS 2121 Teil 2 fest. Für längere oder gefährlichere Arbeiten sind Gerüst, Podest oder Hubarbeitsbühne zu wählen.

Frage 3

Sie bemerken einen eingerissenen Holm an einer Stehleiter. Was tun Sie?

Lösung und Erklärung

Antwort B: Beschädigte Leitern werden sofort der Benutzung entzogen, bis sie instand gesetzt oder entsorgt sind.

Häufige Fragen

Die BetrSichV nennt keine feste Frist; Art, Umfang und Intervall der Prüfung legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. In der Praxis werden Leitern häufig einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft, bei starker Beanspruchung öfter. Zusätzlich kontrolliert jede Person die Leiter vor der Benutzung auf sichtbare Mängel.

Für die meisten Inhalte ja: Auswahl der richtigen Leiter, Prüfung vor der Benutzung, Aufstell- und Verhaltensregeln lassen sich digital vermitteln und mit Fragen prüfen. Zeigen Sie ergänzend am Objekt, wie die im Betrieb vorhandenen Leitern aufgestellt und gesichert werden, besonders bei Mehrzweckleitern. Mehr im Ratgeber Online-Unterweisung.

Nein. Stühle, besonders mit Rollen, sind keine Aufstiege und führen immer wieder zu Stürzen. Stellen Sie in Büros, Archiven und Teeküchen geeignete Tritte bereit und sprechen Sie das Thema in der jährlichen Unterweisung an – gerade dort, wo sonst niemand an Leitern denkt.

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das kann eine geschulte Person aus dem eigenen Betrieb sein, die Leitern, die einschlägigen Normen und typische Schadensbilder kennt. Viele Unternehmen lassen dafür Beschäftigte in einem Lehrgang zur befähigten Person für Leitern und Tritte ausbilden.

Mit Lehrwerk umsetzen

Unterweisung Leitern und Tritte digital durchführen und nachweisen

Lehrwerk erstellt die Unterweisung aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, den Herstellerangaben Ihrer Leitern und Ihren Betriebsanweisungen: Auswahl, Prüfung vor der Benutzung, Aufstellen und Verhalten auf der Leiter, mit Erklärvideo und Szenarien wie „Leiter oder Podest?“. Ein kurzer Test prüft das Verständnis. Sie weisen den Kurs allen Bereichen mit Leiternutzung zu, Lehrwerk erinnert an Fristen und wiederholt die Zuweisung jährlich. Das Aufstellen einer betriebseigenen Mehrzweckleiter zeigen Sie bei Bedarf kurz vor Ort.

  • Kurs aus Ihren eigenen Unterlagen, mit Quellenangabe
  • Zuweisung mit Frist, Erinnerung und Wiederholung
  • Test und Kenntnisnahme pro Person
  • Nachweis mit Zertifikat und QR-Code

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

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