Arbeitsmittel, PSA und Elektro
Unterweisung persönliche Schutzausrüstung (PSA): Pflichten und Inhalte
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Worum es geht
Persönliche Schutzausrüstung steht in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen an letzter Stelle: Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen eine Gefährdung nicht ausreichend verringern, kommt PSA zum Einsatz. Gerade dann muss sie zuverlässig wirken – vom Schutzhandschuh über Gehör- und Augenschutz bis zu Atemschutz und Auffanggurt.
Die Unterweisung beantwortet für jede bereitgestellte Ausrüstung drei Fragen: Wann muss sie getragen werden, wie wird sie richtig benutzt und woran erkennt man, dass sie nicht mehr schützt? Viele Verletzungen entstehen nicht durch fehlende Ausrüstung, sondern durch falsch gewählte Handschuhe, schlecht sitzenden Gehörschutz oder Schutzbrillen, die abgenommen werden, weil sie beschlagen.
Für Ausrüstung der Kategorie III nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 – etwa Atemschutz, Absturzschutz oder Gehörschutz gegen schädlichen Lärm – gelten erhöhte Anforderungen an die Unterweisung. Was beim Absturzschutz dazugehört, lesen Sie auf der Seite PSA gegen Absturz.
Rechtsgrundlagen
- § 3 PSA-BVPSA-Benutzungsverordnung
- Im Rahmen der Unterweisung nach § 12 ArbSchG unterweist der Arbeitgeber die Beschäftigten, wie die persönliche Schutzausrüstung sicherheitsgerecht benutzt wird; soweit erforderlich, schult er die Benutzung. Für jede bereitgestellte PSA hält er die nötigen Benutzungsinformationen in verständlicher Form und Sprache bereit.
- § 31 DGUV Vorschrift 1Besondere Unterweisungen
- Für PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll, ist die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Ein Vortrag oder ein reiner Theoriekurs genügt hier nicht.
- §§ 29, 30 DGUV Vorschrift 1Bereitstellung und Benutzung
- Der Unternehmer stellt geeignete PSA bereit. Versicherte müssen sie bestimmungsgemäß benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich melden – auch diese Pflichten gehören in die Unterweisung.
- § 3 Abs. 3 ArbSchGKosten des Arbeitsschutzes
- Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Vorgeschriebene Schutzausrüstung wird daher vom Arbeitgeber gestellt, gewartet und ersetzt.
- Verordnung (EU) 2016/425PSA-Verordnung
- Sie regelt die Anforderungen an das Inverkehrbringen und teilt PSA nach Risiko in drei Kategorien ein. Kategorie III umfasst Ausrüstung gegen sehr schwerwiegende Gefahren wie Absturz, gefährliche Stoffe in der Atemluft oder schädlichen Lärm.
Wer, wann und wie oft
Zu unterweisen sind alle Beschäftigten, für die laut Gefährdungsbeurteilung PSA vorgesehen ist – einschließlich Leiharbeitskräften, Auszubildenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Auch wer nur gelegentlich Bereiche mit Tragepflicht betritt, etwa die Instandhaltung oder Kolleginnen aus der Verwaltung beim Gang durchs Lager, braucht die für ihn relevanten Inhalte.
Die Unterweisung findet vor der ersten Benutzung statt und wird mindestens einmal jährlich wiederholt (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Zusätzlich unterweisen Sie, wenn ein anderes Modell eingeführt wird, sich die Tätigkeit ändert oder Beobachtungen zeigen, dass PSA falsch oder gar nicht getragen wird.
Bei PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden gehören praktische Übungen zur Unterweisung – etwa das Anlegen und die Dichtsitzkontrolle einer Atemschutzmaske oder das korrekte Einsetzen von Gehörschutzstöpseln. Diese Übungen finden immer am Arbeitsplatz oder in einer realistischen Übungssituation statt.
Intervall
Vor der ersten Benutzung, danach mindestens jährlichInhalte der Unterweisung Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Checkliste
Grundlagen
- Welche Gefährdungen am Arbeitsplatz PSA erforderlich machen
- Tragepflicht: in welchen Bereichen und bei welchen Tätigkeiten
- Gebotszeichen erkennen und ihre Bedeutung kennen
- Schutzwirkung und Grenzen der jeweiligen Ausrüstung
Richtig benutzen
- Passende Größe und Ausführung wählen, Anpassen und Anlegen üben
- Mehrere Ausrüstungen kombinieren, etwa Schutzbrille, Gehörschutz und Helm
- Schutzhandschuhe passend zum Stoff und zur Durchbruchzeit auswählen
- Tragezeitbegrenzungen und Erholungszeiten, zum Beispiel bei Atemschutz
Prüfen, pflegen, lagern
- Sichtprüfung vor jeder Benutzung
- Reinigung, Desinfektion und Lagerung nach Herstellerangaben
- Ablaufdaten und Austauschintervalle, etwa bei Filtern und Schutzhelmen
- Beschädigte Ausrüstung aussondern und Mängel melden
Organisation
- Wo es Ersatz gibt und wer für die Ausgabe zuständig ist
- Persönliche Zuordnung und Hygiene bei gemeinsam genutzter PSA
- Arbeitsmedizinische Vorsorge, soweit sie für die Ausrüstung vorgesehen ist
- Wo die Benutzungsinformationen der Hersteller zu finden sind
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Ein Termin für alles
Eine allgemeine Präsentation über „die PSA“ beantwortet nicht, wie der konkrete Handschuh oder die konkrete Maske benutzt wird. Unterweisen Sie zu der Ausrüstung, die tatsächlich ausgegeben wird.
Übungen fehlen bei Kategorie III
Bei Atemschutz, Absturzschutz und Gehörschutz reicht eine reine Theorieunterweisung nicht. Planen Sie Anlegen und Anpassen praktisch ein und dokumentieren Sie die Übung.
Grenzen der Schutzwirkung werden verschwiegen
Ein Handschuh, der vor Schnitten schützt, kann für Lösemittel völlig ungeeignet sein. Beschäftigte müssen wissen, wofür ihre Ausrüstung nicht ausgelegt ist.
Tragekomfort wird ignoriert
PSA, die drückt, beschlägt oder schwitzen lässt, wird abgelegt. Beteiligen Sie Beschäftigte an der Auswahl und erklären Sie, welche Alternativen es gibt.
Nachweis ohne Ausrüstung
Aus der Dokumentation sollte hervorgehen, für welche PSA unterwiesen wurde. Bei einer Unfalluntersuchung ist das eine der ersten Fragen.
So dokumentieren Sie die Unterweisung
Für einen aussagekräftigen Unterweisungsnachweis zur PSA halten Sie fest, welche Ausrüstung behandelt wurde (Art, gegebenenfalls Modell), wann und von wem unterwiesen wurde und ob praktische Übungen stattgefunden haben. Die unterwiesenen Personen bestätigen die Teilnahme mit Unterschrift oder einer nachvollziehbaren elektronischen Bestätigung.
Für Kategorie-III-Ausrüstung empfiehlt sich ein eigener Eintrag zur Übung mit Datum und Inhalt, etwa „Anlegen und Dichtsitz geübt“. Eine druckbare Struktur finden Sie in unserer Vorlage Unterweisungsnachweis, Hintergründe im Ratgeber Unterweisungsnachweis.
Kostenlose Vorlage: Unterweisungsnachweis
Am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ vorbelegt.
Beispielfragen für die Verständnisprüfung
Frage 1
Für welche PSA verlangt § 31 DGUV Vorschrift 1 Unterweisungen mit Übungen?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Dazu zählen zum Beispiel Atemschutz, PSA gegen Absturz und Gehörschutz gegen schädlichen Lärm.
Frage 2
Ihr Schutzhandschuh hat einen kleinen Riss. Was tun Sie?
Lösung und Erklärung
Antwort C: Beschädigte PSA schützt nicht zuverlässig. Mängel sind unverzüglich zu melden.
Frage 3
Wer trägt die Kosten für vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung?
Lösung und Erklärung
Antwort C: Nach § 3 Abs. 3 ArbSchG dürfen Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht den Beschäftigten auferlegt werden.
Häufige Fragen
Vor der ersten Benutzung und danach mindestens einmal jährlich, wie es § 4 DGUV Vorschrift 1 für Unterweisungen allgemein vorsieht. Zusätzlich unterweisen Sie bei neuen Modellen, geänderten Tätigkeiten oder wenn Sie feststellen, dass Ausrüstung falsch getragen wird. Einen Überblick über alle Fristen gibt der Ratgeber Wie oft muss unterwiesen werden?.
Der theoretische Teil – wann welche Ausrüstung nötig ist, Grenzen der Schutzwirkung, Pflege und Prüfung – lässt sich gut digital vermitteln und mit Fragen prüfen. Anlegen, Anpassen und bei Kategorie-III-Ausrüstung die vorgeschriebenen Übungen gehören an den Arbeitsplatz. Halten Sie beide Teile im Nachweis fest.
Name der unterwiesenen Person, Datum, unterweisende Person, die behandelte Ausrüstung und die Inhalte, bei Kategorie III zusätzlich die praktische Übung. Die Teilnahme wird bestätigt. So lässt sich später zeigen, dass die Person genau für die Ausrüstung unterwiesen war, die sie benutzt hat.
Ja. Nach § 15 ArbSchG und § 30 DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte die bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß benutzen. Die Unterweisung sollte diese Pflicht klar benennen, vor allem aber erklären, warum die Ausrüstung nötig ist – das wirkt im Alltag stärker als der Hinweis auf Konsequenzen.
Mit Lehrwerk umsetzen
Unterweisung Persönliche Schutzausrüstung (PSA) digital durchführen und nachweisen
Lehrwerk erstellt aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, den Benutzungsinformationen der Hersteller und Ihrem PSA- oder Hautschutzplan einen Kurs je Arbeitsbereich: wann welche Ausrüstung Pflicht ist, wie sie geprüft und gepflegt wird und wo ihre Grenzen liegen. Erklärvideos mit deutscher Sprecherstimme erläutern die Abläufe, Szenarien üben Entscheidungen wie „Welcher Handschuh für dieses Lösemittel?“. Anlegen, Anpassen und die Übungen bei Kategorie-III-Ausrüstung bleiben praktische Termine vor Ort; Lehrwerk dokumentiert den Theorieteil mit Testergebnis und erinnert an die jährliche Wiederholung.
- Kurs aus Ihren eigenen Unterlagen, mit Quellenangabe
- Zuweisung mit Frist, Erinnerung und Wiederholung
- Test und Kenntnisnahme pro Person
- Nachweis mit Zertifikat und QR-Code
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
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