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Arbeitsmittel, PSA und Elektro

Atemschutz-Unterweisung: Pflichten, Übungen und Nachweis

Atemschutz gehört zur persönlichen Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden. Deshalb reicht hier kein Merkblatt: Die Unterweisung muss praktische Übungen enthalten und wird mindestens jährlich wiederholt.
Aktualisiert am 21. Oktober 2026
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Worum es geht

Atemschutz kommt zum Einsatz, wenn Stäube, Rauche, Dämpfe, Gase, Bioaerosole oder Sauerstoffmangel nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beherrscht werden – etwa beim Schleifen, Spritzlackieren, bei Abbrucharbeiten, in der Tierhaltung oder bei Arbeiten in Behältern. Das Spektrum reicht von partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1 bis FFP3) über Voll- und Halbmasken mit Gas- oder Kombinationsfiltern bis zu Gebläse- und Isoliergeräten.

Wie gut Atemschutz schützt, hängt fast vollständig vom richtigen Gerät und vom Dichtsitz ab. Eine FFP3-Maske über einem Bart, ein falscher Gasfilter oder ein abgelaufener Filter schützen kaum – und Beschäftigte merken das oft nicht. Die Unterweisung muss deshalb vermitteln, welches Gerät gegen welchen Stoff hilft, wo seine Grenzen liegen und wie man den Sitz prüft.

Atemschutz belastet zudem den Körper: Atemwiderstand, Gewicht und Wärme. Für viele Geräte gelten deshalb Tragezeitbegrenzungen und, je nach Gerätegruppe, arbeitsmedizinische Vorsorge. Allgemeines zur Schutzausrüstung finden Sie auf der Seite persönliche Schutzausrüstung.

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften und Regeln bestimmen, ob, wann und wie unterwiesen werden muss.
§ 3 PSA-BVPSA-Benutzungsverordnung
Der Arbeitgeber unterweist die Beschäftigten im Rahmen von § 12 ArbSchG, wie die Schutzausrüstung sicherheitsgerecht benutzt wird, und schult die Benutzung, soweit erforderlich. Die Benutzungsinformationen müssen verständlich bereitgehalten werden.
§ 31 DGUV Vorschrift 1Besondere Unterweisungen
Für PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden – dazu zählt Atemschutz – ist die Benutzungsinformation in Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.
DGUV Regel 112-190Benutzung von Atemschutzgeräten
Die Regel konkretisiert Auswahl, Einsatz, Tragezeiten, Prüfung und Unterweisung. Sie sieht vor, dass Geräteträgerinnen und -träger vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden und praktisch üben.
ArbMedVV, Anhang Teil 4Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 ist Pflichtvorsorge vorgesehen, für Geräte der Gruppe 1 Angebotsvorsorge. Die Unterweisung sollte erklären, welche Vorsorge für das eigene Gerät gilt.
§ 14 GefStoffVGefahrstoffverordnung
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist anhand der Betriebsanweisung mündlich und arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Wird Atemschutz als Schutzmaßnahme festgelegt, gehört er in diese Unterweisung – siehe Unterweisung Gefahrstoffe.

Wer, wann und wie oft

Zu unterweisen sind alle Personen, die Atemschutz tragen oder tragen könnten – auch Leiharbeitskräfte, Auszubildende und Beschäftigte, die nur bei Störungen, Reinigungsarbeiten oder im Notfall eine Maske aufsetzen. Wer Fluchtgeräte bereithält, braucht ebenfalls eine Einweisung in deren Benutzung.

Die Unterweisung findet vor dem ersten Einsatz statt und wird mindestens jährlich wiederholt. Zusätzlich unterweisen Sie, wenn ein anderes Gerätemodell oder ein anderer Filtertyp eingeführt wird, neue Stoffe hinzukommen oder Sie beobachten, dass Masken falsch getragen werden.

Praktische Übungen sind Pflicht: Anlegen, Dichtsitzprüfung, Filterwechsel und bei Isoliergeräten der Umgang mit Flasche, Druckanzeige und Warnsignal. Wer schwere Geräte trägt, übt unter realistischen Bedingungen. Viele Unternehmen ergänzen einen quantitativen oder qualitativen Fit-Test, um die passende Maskengröße zu bestimmen.

Intervall

Vor dem ersten Einsatz, danach mindestens jährlich

Inhalte der Unterweisung Atemschutz: Checkliste

Nutzen Sie die Punkte als Gliederung. Ergänzen Sie, was Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihre Betriebsanweisungen zusätzlich verlangen.

Gefährdung und Geräteauswahl

  • Welche Stoffe am Arbeitsplatz vorkommen und warum Atemschutz nötig ist
  • Unterschied zwischen Filtergeräten und Isoliergeräten
  • Filterklassen (FFP1–FFP3, P1–P3) und Gasfilter-Typen mit Kennfarbe
  • Grenzen: kein Filtergerät bei Sauerstoffmangel oder unbekannten Stoffen

Anlegen und Dichtsitz

  • Maske richtig aufsetzen, Bänder einstellen, Nasenbügel anpassen
  • Dichtsitzprüfung vor jedem Einsatz durchführen
  • Bart, Koteletten und Brillenbügel als Ursache für Undichtigkeiten
  • Passende Größe wählen, Ergebnis eines Fit-Tests kennen

Einsatz und Tragezeit

  • Tragezeitbegrenzungen und Erholungspausen für das eigene Gerät
  • Warnzeichen: erhöhter Atemwiderstand, Geruch, Geschmack, Schwindel
  • Verhalten bei Undichtigkeit oder Filterdurchbruch: Bereich sofort verlassen
  • Kombination mit Schutzbrille, Gehörschutz und Helm

Prüfen, pflegen, lagern

  • Sichtprüfung vor der Benutzung: Ventile, Dichtrahmen, Bänder
  • Einwegmasken nicht wiederverwenden, Filter nach Vorgabe wechseln
  • Reinigung und Desinfektion von Mehrwegmasken
  • Lagerung staubfrei, trocken und vor Sonnenlicht geschützt; Ablaufdatum beachten

Organisation

  • Wo Ersatzfilter und Masken ausgegeben werden
  • Wer für Prüfung und Wartung der Geräte zuständig ist
  • Welche arbeitsmedizinische Vorsorge für das Gerät gilt
  • Wo die Betriebsanweisung und die Herstellerinformation hängen

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Nur Theorie, keine Übung

    Atemschutz ist PSA gegen tödliche Gefahren. Ohne praktisches Anlegen und Dichtsitzprüfung ist die Unterweisung nach § 31 DGUV Vorschrift 1 unvollständig.

  • Der falsche Filter

    Ein Partikelfilter schützt nicht vor Lösemitteldämpfen, ein Gasfilter nicht vor Staub. Beschäftigte müssen Kennfarben und Einsatzgrenzen kennen – idealerweise am Beispiel der Stoffe aus ihrer eigenen Betriebsanweisung.

  • Bart wird ignoriert

    Bei Masken, die am Gesicht abdichten, verhindern Bart und Bartstoppeln im Dichtbereich den Dichtsitz. Sprechen Sie das offen an und nennen Sie Alternativen wie Gebläsegeräte mit Haube.

  • Tragezeiten fehlen

    Wer stundenlang ohne Pause unter Maske arbeitet, nimmt sie irgendwann ab. Tragezeitbegrenzungen gehören in die Unterweisung und in die Arbeitsplanung.

  • Abgelaufene oder falsch gelagerte Filter

    Filter haben ein Ablaufdatum und verlieren nach dem Öffnen der Verpackung an Wirkung. Erklären Sie, wann gewechselt wird und wie Ersatz zu bekommen ist.

So dokumentieren Sie die Unterweisung

Halten Sie fest, wer wann von wem unterwiesen wurde, welche Geräte und Filter behandelt wurden und dass die praktische Übung stattgefunden hat – etwa „Anlegen, Dichtsitzprüfung und Filterwechsel an Halbmaske Typ X geübt“. Die unterwiesene Person bestätigt die Teilnahme mit Unterschrift oder nachvollziehbarer elektronischer Bestätigung.

Bewahren Sie die Ergebnisse eines Fit-Tests und den Stand der arbeitsmedizinischen Vorsorge getrennt von der Unterweisung auf; die Vorsorgebescheinigung enthält keine Befunde. Eine druckbare Struktur bietet die Vorlage Unterweisungsnachweis.

Kostenlose Vorlage: Unterweisungsnachweis

Am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit „Atemschutz“ vorbelegt.

Vorlage öffnen

Beispielfragen für die Verständnisprüfung

Drei Fragen, wie sie in einem Abschlusstest stehen könnten. Wählen Sie eine Antwort, um die Erklärung zu sehen.

Frage 1

Sie sollen Lösemitteldämpfe absaugen, die Absaugung fällt aus. Hilft eine FFP2-Maske?

Lösung und Erklärung

Antwort B: Partikelfilter halten Stäube und Aerosole zurück, aber keine Gase und Dämpfe. Dafür sind Gasfilter des passenden Typs nötig.

Frage 2

Was prüfen Sie direkt nach dem Aufsetzen einer Halbmaske?

Lösung und Erklärung

Antwort B: Die Dichtsitzprüfung nach Herstellerangabe gehört vor jeden Einsatz. Nur eine dichte Maske schützt.

Frage 3

Wann darf ein Filtergerät nicht eingesetzt werden?

Lösung und Erklärung

Antwort A: Filtergeräte reinigen die Umgebungsluft, liefern aber keinen Sauerstoff. Bei Sauerstoffmangel oder unklarer Lage sind Isoliergeräte nötig.

Häufige Fragen

Vor dem ersten Einsatz und danach mindestens einmal jährlich, jeweils mit praktischen Übungen. Zusätzlich bei neuen Geräten, neuen Stoffen oder wenn Sie Fehler im Umgang beobachten. Einen Überblick über alle Fristen gibt der Ratgeber Wie oft muss unterwiesen werden?.

Für den Theorieteil ja – Stoffe, Filterklassen, Grenzen, Tragezeiten und Pflege lassen sich gut digital vermitteln und prüfen. Anlegen, Dichtsitzprüfung und Filterwechsel müssen praktisch geübt werden. Dokumentieren Sie beide Teile. Mehr dazu im Ratgeber Online-Unterweisung.

Partikelfiltrierende Halbmasken gehören in der Regel zur Gerätegruppe 1, für die nach ArbMedVV Angebotsvorsorge vorgesehen ist. Die genaue Einordnung hängt vom Gerät ab; klären Sie sie mit Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt.

Bei Masken, die am Gesicht abdichten, beeinträchtigt Bartwuchs im Bereich der Dichtlinie den Schutz erheblich. Für diese Beschäftigten kommen Geräte infrage, die nicht auf Gesichtsabdichtung angewiesen sind, etwa Gebläsefiltergeräte mit Haube oder Helm.

Mit Lehrwerk umsetzen

Unterweisung Atemschutz digital durchführen und nachweisen

Lehrwerk erstellt aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, den Betriebsanweisungen und den Herstellerinformationen Ihrer Geräte einen Atemschutz-Kurs: welche Stoffe vorkommen, welcher Filter passt, wie Dichtsitz und Filterwechsel funktionieren und wann der Bereich zu verlassen ist. Erklärvideos zeigen die Abläufe, Entscheidungsszenarien üben Fragen wie „Welcher Filter für diesen Arbeitsschritt?“, der Abschlusstest wird serverseitig bewertet. Die vorgeschriebene praktische Übung bleibt ein Termin vor Ort; Lehrwerk dokumentiert den Theorieteil mit Testergebnis und erinnert an die jährliche Wiederholung.

  • Kurs aus Ihren eigenen Unterlagen, mit Quellenangabe
  • Zuweisung mit Frist, Erinnerung und Wiederholung
  • Test und Kenntnisnahme pro Person
  • Nachweis mit Zertifikat und QR-Code

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

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