Arbeitsmittel, PSA und Elektro
Unterweisung Elektrofachkraft: jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte und EuP
Auf dieser Seite
Worum es geht
Die Unterweisung im Elektrobereich hat zwei Seiten. Elektrofachkräfte können aufgrund ihrer Ausbildung Gefahren selbst beurteilen – trotzdem gilt für sie die allgemeine Unterweisungspflicht zu den Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ihres konkreten Arbeitsbereichs. Neue Anlagen, geänderte Normen und Erfahrungen aus Unfällen gehören in jede Wiederholung.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen dagegen nur Aufgaben übernehmen, über die sie eine Elektrofachkraft unterrichtet hat – etwa das Bedienen bestimmter Schaltgeräte oder festgelegte Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht. Hier legt die Unterweisung fest, was die Person tun darf und was ausdrücklich nicht.
Fachliche Grundlage sind die DGUV Vorschrift 3 und die DIN-VDE-Normen, vor allem DIN VDE 0105-100 für den Betrieb elektrischer Anlagen und DIN VDE 1000-10 für die Anforderungen an die Personen. Bei einigen Unfallversicherungsträgern heißt die inhaltsgleiche Vorschrift DGUV Vorschrift 4.
Rechtsgrundlagen
- § 4 DGUV Vorschrift 1Unterweisung der Versicherten
- Der Unternehmer unterweist die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich und dokumentiert die Unterweisung. Eine Ausnahme für Elektrofachkräfte gibt es nicht.
- § 3 DGUV Vorschrift 3Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – Grundsätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Daraus folgt die Abgrenzung zwischen Elektrofachkraft und unterwiesener Person.
- DIN VDE 1000-10Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
- Die Norm beschreibt, wer als Elektrofachkraft, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder elektrotechnisch unterwiesene Person gilt. Eine EuP ist durch eine Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben, die Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten und die nötigen Schutzeinrichtungen unterrichtet.
- DIN VDE 0105-100Betrieb von elektrischen Anlagen
- Die Norm regelt sichere Arbeitsverfahren, darunter die fünf Sicherheitsregeln für das Arbeiten im spannungsfreien Zustand, Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile und Verantwortlichkeiten im Anlagenbetrieb. Sie setzt voraus, dass die beteiligten Personen darüber unterwiesen sind und die Unterweisung wiederholt wird.
- § 12 ArbSchGArbeitsschutzgesetz
- Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden – insbesondere bei neuen Arbeitsmitteln, neuen Technologien oder geänderten Aufgaben.
Wer, wann und wie oft
Zu unterweisen sind alle Personen, die elektrotechnische Arbeiten ausführen oder elektrische Anlagen bedienen: Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten und elektrotechnisch unterwiesene Personen. Dazu gehören auch Beschäftigte aus Instandhaltung oder Produktion, die als EuP bestimmte Schalthandlungen vornehmen.
Die Erstunterweisung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit, bei EuP vor der Übertragung der Aufgabe. Danach wird mindestens einmal jährlich wiederholt. Neue Anlagen, Änderungen im Normenwerk, neue Arbeitsverfahren oder Unfälle sind Anlass für eine zusätzliche Unterweisung.
Unterweisen sollte, wer die Anlagen und Arbeitsverfahren fachlich beherrscht – in der Regel die verantwortliche Elektrofachkraft oder eine von ihr beauftragte Elektrofachkraft. Eine EuP kann nur von einer Elektrofachkraft unterwiesen werden. Für Arbeiten unter Spannung gelten zusätzliche Ausbildungsanforderungen, die über die jährliche Unterweisung hinausgehen. Wie Sie wiederkehrende Fristen planen, zeigt der Ratgeber Wie oft muss unterwiesen werden?.
Intervall
Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlichInhalte der Unterweisung Elektrofachkräfte und EuP: Checkliste
Sicheres Arbeiten
- Die fünf Sicherheitsregeln und ihre Reihenfolge an den eigenen Anlagen
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile: Abstände, Abdeckungen, Abschrankungen
- Anlagenverantwortliche und Arbeitsverantwortliche, Freigabe zur Arbeit
- Kennzeichnung und Sicherung gegen Wiedereinschalten im Betrieb
Gefahren und Notfall
- Wirkung des elektrischen Stroms auf den Körper und Gefahren durch Störlichtbögen
- Verhalten bei einem Elektrounfall: Stromkreis unterbrechen, Eigenschutz, Notruf
- Vorgehen nach einem Stromunfall und wann eine ärztliche Abklärung nötig ist
- Isolierende Schutzausrüstung und Schutzkleidung gegen Störlichtbögen
Betriebsmittel und Prüfungen
- Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und Gefährdungsbeurteilung
- Mess- und Prüfgeräte: Auswahl, Messkategorie, Funktionskontrolle vor Gebrauch
- Umgang mit beschädigten Betriebsmitteln und Sperrvermerken
- Prüfergebnisse nachvollziehbar dokumentieren
Organisation und Befugnisse
- Wer darf was: Elektrofachkraft, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, EuP
- Schriftliche Beauftragung und Grenzen der übertragenen Aufgaben
- Änderungen in Normen und Betriebsanweisungen seit der letzten Unterweisung
- Auswertung von Unfällen und Beinaheunfällen aus dem eigenen Betrieb
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Elektrofachkräfte gelten als ausgenommen
Die Fachausbildung ersetzt nicht die jährliche Unterweisung zu den konkreten Anlagen, Gefährdungen und Änderungen. Auch Meisterinnen und Meister werden unterwiesen.
EuP ohne klare Aufgabengrenzen
Eine EuP darf nur, was ihr übertragen und erklärt wurde. Fehlt die schriftliche Festlegung, verschwimmt die Grenze zur Elektrofachkraft – mit Folgen bei einem Unfall.
Normenvortrag ohne Anlagenbezug
Ein Vortrag über Normtexte ohne Bezug zur eigenen Schaltanlage oder Maschine bleibt abstrakt. Zeigen Sie die Regeln an den Anlagen, an denen tatsächlich gearbeitet wird.
Sicherheitsregeln nur auswendig gelernt
Die fünf Regeln müssen im Ablauf sitzen, gerade unter Zeitdruck bei einer Störung. Fallbeispiele und Szenarien helfen mehr als die reine Aufzählung.
Inhalte nicht dokumentiert
Nach einem Elektrounfall wird geprüft, ob die Person für die Arbeit befugt und unterwiesen war. Ohne Nachweis der Inhalte lässt sich das kaum belegen.
So dokumentieren Sie die Unterweisung
Dokumentieren Sie Datum, Inhalte, unterweisende Elektrofachkraft und Teilnehmende mit Bestätigung. Für EuP gehört dazu, welche Tätigkeiten übertragen wurden und an welchen Anlagen sie ausgeführt werden dürfen – am besten ergänzt durch eine schriftliche Beauftragung. Eine passende Struktur bietet unsere Vorlage Unterweisungsnachweis.
Bewahren Sie die Nachweise so auf, dass Sie bei einer Unfalluntersuchung zeigen können, wer wann worüber unterwiesen war und welche Befugnisse bestanden. Welche Angaben ein belastbarer Nachweis braucht, erklärt der Ratgeber Unterweisungsnachweis.
Kostenlose Vorlage: Unterweisungsnachweis
Am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit „Elektrofachkräfte und EuP“ vorbelegt.
Beispielfragen für die Verständnisprüfung
Frage 1
Welche ist die erste der fünf Sicherheitsregeln?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Die Reihenfolge lautet: freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Frage 2
Was folgt unmittelbar auf das Feststellen der Spannungsfreiheit?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Erst wenn die Spannungsfreiheit allpolig festgestellt ist, wird geerdet und kurzgeschlossen.
Frage 3
Wer darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person unterweisen?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Nach DIN VDE 1000-10 wird eine EuP durch eine Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren unterrichtet.
Häufige Fragen
Ja. § 4 DGUV Vorschrift 1 sieht für alle Versicherten eine Unterweisung mindestens einmal jährlich vor; die Fachausbildung ändert daran nichts. Die Wiederholung muss nicht die Ausbildung nacherzählen, sondern sollte sich auf die konkreten Anlagen, aktuelle Änderungen und Erfahrungen aus Unfällen und Beinaheunfällen konzentrieren.
Die Elektrofachkraft kann aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die übertragenen Arbeiten beurteilen und Gefahren selbst erkennen. Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur die Aufgaben ausführen, über die sie von einer Elektrofachkraft unterrichtet wurde, gegebenenfalls unter Leitung und Aufsicht. Die Unterweisung legt also den Rahmen ihrer Befugnisse fest.
Theoretische Inhalte wie Sicherheitsregeln, Normänderungen und Fallbeispiele lassen sich digital vermitteln und mit Fragen prüfen. Arbeitsabläufe an den eigenen Anlagen, Schalthandlungen und der Umgang mit Prüfgeräten sollten zusätzlich praktisch gezeigt werden, besonders bei EuP. Hinweise zur Kombination gibt der Ratgeber Online-Unterweisung.
Der Unternehmer. Er kann die fachliche Organisation einer verantwortlichen Elektrofachkraft übertragen, die Inhalte und Befugnisse auf die Anlagen abstimmt und die Unterweisung durchführt oder veranlasst. Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz bleibt dabei beim Unternehmer.
Mit Lehrwerk umsetzen
Unterweisung Elektrofachkräfte und EuP digital durchführen und nachweisen
Lehrwerk erstellt die jährliche Unterweisung aus Ihren Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen und Anlagendokumentationen, mit Quellenangabe zu jeder Aussage. Szenarien üben die fünf Sicherheitsregeln an realistischen Störungsfällen, der Abschlusstest wird auf dem Server bewertet. Für EuP legen Sie eigene Kurse je Aufgabenbereich an. Die verantwortliche Elektrofachkraft gibt jede Lektion fachlich frei; Lehrwerk speichert Name und Datum der Freigabe und erinnert an die jährliche Wiederholung. Schalthandlungen und Arbeiten an den Anlagen zeigen Sie weiterhin vor Ort.
- Kurs aus Ihren eigenen Unterlagen, mit Quellenangabe
- Zuweisung mit Frist, Erinnerung und Wiederholung
- Test und Kenntnisnahme pro Person
- Nachweis mit Zertifikat und QR-Code
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Verwandte Unterweisungen
- Unterweisung Persönliche Schutzausrüstung (PSA)Wie Schutzausrüstung richtig ausgewählt, getragen, geprüft und gepflegt wird – mit Übungen für PSA gegen tödliche Gefahren.
- Unterweisung Leitern und TritteWann eine Leiter das richtige Arbeitsmittel ist, wie sie sicher aufgestellt wird und woran Sie eine nicht mehr sichere Leiter erkennen.
- Unterweisung Erste HilfeWas alle Beschäftigten über Notruf, Ersthelfer, Verbandkasten und Meldeweg wissen müssen – und was nur der Ersthelfer-Lehrgang leisten kann.
- Unterweisung Fremdfirmen und BesucherHandwerk, Wartung, Reinigung, Besucher: wer welche Gefahren erklärt, wann ein Koordinator nötig ist und wie Sie die Unterweisung belegen.
Weiterlesen im Ratgeber
Ihre nächste Unterweisung Elektrofachkräfte und EuP – digital und mit Nachweis.
14 Tage mit 3 Kursen, 15 Lernenden und 400 KI-Credits. Die Testphase endet automatisch – es entstehen keine Kosten, solange Sie keinen Tarif buchen.