Gefahrstoffe, Gefahrgut und Strahlung
Unterweisung im Strahlenschutz nach § 63 StrlSchV
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Worum es geht
Seit Ende 2018 regeln das Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung, was früher in der Röntgenverordnung und der alten Strahlenschutzverordnung stand. Für die Unterweisung ist § 63 StrlSchV maßgeblich. Er gilt in der Zahnarztpraxis mit Röntgengerät ebenso wie in der Radiologie, der Nuklearmedizin, der Tierarztpraxis, im Labor mit offenen radioaktiven Stoffen oder bei der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Die Unterweisung ist nicht mit der Fachkunde oder den Kenntnissen im Strahlenschutz zu verwechseln. Fachkunde und Kenntnisse sind Qualifikationen, die in anerkannten Kursen erworben und mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Die Unterweisung dagegen ist die regelmäßige, arbeitsplatzbezogene Information über Gefahren, Schutzmaßnahmen und die betrieblichen Regeln – auch für Personen ohne eigene Fachkunde.
Grundlage der Inhalte ist Ihre Strahlenschutzanweisung, sofern eine gefordert ist, ergänzt um die Arbeitsanweisungen für die jeweiligen Geräte. Je nach Einrichtung kann die Unterweisung Teil anderer Unterweisungen sein, etwa der jährlichen Arbeitsschutzunterweisung, solange die strahlenschutzspezifischen Inhalte vollständig enthalten sind.
Rechtsgrundlagen
- § 63 StrlSchVStrahlenschutzverordnung – Unterweisung
- Der Strahlenschutzverantwortliche sorgt dafür, dass die betroffenen Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. vor dem erstmaligen Zutritt zu Kontrollbereichen und danach mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden – über mögliche Gefahren, Schutzmaßnahmen, Arbeitsmethoden und die relevanten Inhalte der Strahlenschutzanweisung.
- § 63 StrlSchV – AufzeichnungenDokumentation
- Über Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind Aufzeichnungen zu führen, die von der unterwiesenen Person zu unterzeichnen sind. Sie sind fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
- §§ 47 ff. StrlSchVFachkunde und Kenntnisse
- Regeln Erwerb und Aktualisierung von Fachkunde und Kenntnissen im Strahlenschutz, etwa für Ärztinnen, Zahnärzte, MTR und ZFA. Die Aktualisierung ist mindestens alle fünf Jahre nachzuweisen. Diese Kurse sind eine eigene Pflicht und keine Unterweisung im Sinne von § 63.
- StrlSchGStrahlenschutzgesetz
- Legt die Grundpflichten fest, darunter die Verantwortung des Strahlenschutzverantwortlichen und die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten. Wer die Unterweisung durchführt, sollte deshalb in der Strahlenschutzorganisation klar benannt sein.
Wer, wann und wie oft
Zu unterweisen sind Personen, die im Rahmen einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit mit ionisierender Strahlung arbeiten, und Personen, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen erlaubt wird. In der Praxis sind das neben Ärztinnen, Zahnärzten und MTR auch ZFA, MFA, Pflegekräfte, Reinigungs- und Servicepersonal, Auszubildende und Praktikanten mit Zutritt zu Röntgenräumen oder Kontrollbereichen.
Die erste Unterweisung findet vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. vor dem ersten Zutritt statt, danach mindestens einmal im Jahr. Neue Geräte, geänderte Arbeitsabläufe, eine neue Strahlenschutzanweisung oder ein Vorkommnis sind Anlass für eine zusätzliche Unterweisung. Planen Sie die jährlichen Termine mit festen Fälligkeiten, etwa im Unterweisungsplan.
Intervall
Vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. erstem Zutritt, danach mindestens jährlichInhalte der Unterweisung Strahlenschutz: Checkliste
Grundlagen und Gefahren
- Wirkung ionisierender Strahlung und Unterschied zwischen deterministischen und stochastischen Effekten
- Strahlenschutzgrundsätze: Rechtfertigung, Dosisbegrenzung, Optimierung
- Die drei A: Abstand, Aufenthaltsdauer, Abschirmung
- Strahlenschutzbereiche im eigenen Betrieb und ihre Kennzeichnung
Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
- Bedienung der Geräte nach Arbeitsanweisung, nur durch berechtigte Personen
- Persönliche Schutzausrüstung wie Bleischürzen und Schilddrüsenschutz, Prüfung auf Schäden
- Personendosimeter: wer es trägt, wo es getragen wird, Wechsel und Auswertung
- Patientenschutz: Abschirmung, Begleitpersonen, Schwangerschaftsfrage
Organisation und Pflichten
- Strahlenschutzverantwortliche und -beauftragte im Betrieb, Zuständigkeiten
- Inhalte der Strahlenschutzanweisung und wo sie einzusehen ist
- Hinweis an Frauen, eine Schwangerschaft wegen der Risiken für das ungeborene Kind möglichst früh mitzuteilen
- Zutrittsregeln für Kontrollbereiche, auch für Reinigung und Technik
Störungen und Vorkommnisse
- Verhalten bei Gerätefehlern, unbeabsichtigter Exposition oder Kontamination
- Meldewege an die Strahlenschutzbeauftragten
- Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen und Abfällen, falls relevant
- Dokumentation von Vorkommnissen und Lehren daraus
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Fachkunde-Aktualisierung gilt als Unterweisung
Der Aktualisierungskurs alle fünf Jahre ersetzt nicht die jährliche Unterweisung nach § 63. Beide Pflichten laufen nebeneinander.
Reinigungs- und Servicepersonal vergessen
Wer Röntgenräume reinigt oder Geräte wartet und dabei Kontrollbereiche betreten darf, muss vorher unterwiesen sein – auch wenn er nie ein Gerät auslöst.
Aufzeichnung ohne Unterschrift
§ 63 StrlSchV verlangt, dass die unterwiesene Person die Aufzeichnung unterzeichnet. Eine bloße Teilnehmerliste ohne Bestätigung genügt nicht.
Allgemeine Inhalte statt eigener Geräte
Eine Unterweisung, die nur Grundlagen erklärt, deckt die betrieblichen Arbeitsmethoden und die eigene Strahlenschutzanweisung nicht ab.
Aufbewahrungsfrist unterschätzt
Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren. Wer Papierlisten nach der nächsten Unterweisung entsorgt, kann bei einer Prüfung die Vorjahre nicht belegen.
So dokumentieren Sie die Unterweisung
Halten Sie für jede Person Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung fest und lassen Sie die Aufzeichnung von ihr unterzeichnen. Ergänzen Sie, wer unterwiesen hat und welche Fassung der Strahlenschutzanweisung zugrunde lag. Bewahren Sie die Aufzeichnungen fünf Jahre auf. Für Papierlösungen eignet sich die Vorlage Unterweisungsnachweis mit Unterschriftenfeldern.
Ob eine elektronische Bestätigung die geforderte Unterzeichnung erfüllt, ist nicht einheitlich geklärt. Stimmen Sie die Form mit Ihren Strahlenschutzbeauftragten und im Zweifel mit der zuständigen Behörde ab – viele Einrichtungen kombinieren eine digitale Unterweisung mit einer unterschriebenen Bestätigung. Hintergründe zu Form und Pflichtangaben stehen im Ratgeber Unterweisungsnachweis.
Kostenlose Vorlage: Unterweisungsnachweis
Am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit „Strahlenschutz“ vorbelegt.
Beispielfragen für die Verständnisprüfung
Frage 1
Wie oft muss die Unterweisung nach § 63 StrlSchV mindestens wiederholt werden?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Nach der Erstunterweisung vor Tätigkeitsbeginn ist mindestens jährlich erneut zu unterweisen. Alle fünf Jahre wird die Fachkunde aktualisiert – das ist eine andere Pflicht.
Frage 2
Welche Maßnahme senkt die Strahlenexposition bei einer Röntgenaufnahme am wirksamsten für das Personal?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Die Dosis nimmt mit dem Abstand stark ab. Abstand, kurze Aufenthaltsdauer und Abschirmung sind die Grundregeln.
Frage 3
Eine MFA vermutet, schwanger zu sein. Was sollte sie tun?
Lösung und Erklärung
Antwort B: Wegen der Risiken für das ungeborene Kind soll eine Schwangerschaft so früh wie möglich mitgeteilt werden – darauf weist die Unterweisung ausdrücklich hin.
Häufige Fragen
Verantwortlich ist der Strahlenschutzverantwortliche, in der Praxis meist die Praxisinhaberin oder die Geschäftsführung. Durchgeführt wird die Unterweisung in der Regel von Strahlenschutzbeauftragten oder anderen fachkundigen Personen, die die Geräte, Abläufe und die Strahlenschutzanweisung kennen und Fragen beantworten können.
Die Verordnung schreibt keine bestimmte Form vor. Eine digitale Unterweisung ist möglich, wenn sie die betrieblichen Inhalte abdeckt, das Verständnis prüft und Rückfragen an eine fachkundige Person erlaubt. Klären Sie, wie die geforderte Unterzeichnung erfolgt. Mehr dazu im Ratgeber Online-Unterweisung.
Nein. Wer Röntgenaufnahmen technisch durchführt, braucht die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz aus einem anerkannten Kurs und deren regelmäßige Aktualisierung. Die jährliche Unterweisung kommt zusätzlich hinzu und bezieht sich auf die konkreten Geräte und Abläufe der Praxis.
Nach § 63 StrlSchV fünf Jahre. Die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Bewahren Sie sie so auf, dass sie je Person und Jahr schnell auffindbar sind – bei digitalen Nachweisen mit unveränderbarem Stand.
Mit Lehrwerk umsetzen
Unterweisung Strahlenschutz digital durchführen und nachweisen
Aus Ihrer Strahlenschutzanweisung und den Arbeitsanweisungen zu den Geräten erstellt Lehrwerk eine Unterweisung mit Quellenangabe, Erklärvideo und Abschlusstest; die Lektionen bleiben als ungeprüft markiert, bis Ihre Strahlenschutzbeauftragte sie freigibt. Sie weisen den Kurs mit Frist zu und stellen die jährliche Wiederholung ein. Je Person speichert Lehrwerk Zeitpunkt, Testergebnis, Kenntnisnahme mit Name und Zeitstempel sowie die Kursfassung. Ob diese Bestätigung die geforderte Unterzeichnung ersetzt, klären Sie mit der Behörde; Fachkundekurse ersetzt Lehrwerk nicht.
- Kurs aus Ihren eigenen Unterlagen, mit Quellenangabe
- Zuweisung mit Frist, Erinnerung und Wiederholung
- Test und Kenntnisnahme pro Person
- Nachweis mit Zertifikat und QR-Code
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
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