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Arbeitsmittel, PSA und Elektro

Unterweisung an Maschinen: Pflichten nach BetrSichV und Inhalte

Wer eine Maschine benutzt, muss vorher wissen, wie sie sicher bedient, eingerichtet und bei Störungen stillgesetzt wird. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt dafür eine Unterweisung auf Grundlage der Betriebsanweisung – vor der ersten Verwendung und danach in regelmäßigen Abständen.
Aktualisiert am 21. Oktober 2026
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Worum es geht

Die meisten schweren Unfälle an Maschinen passieren nicht im Normalbetrieb, sondern bei Sonderbetriebsarten: beim Einrichten, Rüsten, Reinigen, bei der Fehlersuche und bei der Beseitigung von Störungen. Genau dann werden Schutzeinrichtungen geöffnet, überbrückt oder umgangen – oft aus Zeitdruck und weil der sichere Weg umständlicher erscheint.

Die Unterweisung an Maschinen ist deshalb immer maschinenbezogen. Eine allgemeine Präsentation über „sicheres Arbeiten an Maschinen“ ersetzt nicht die Erklärung, wie genau diese Presse, Säge oder CNC-Anlage abgeschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert und nach einer Störung wieder angefahren wird.

Grundlage sind die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanleitung des Herstellers und die daraus erstellte Betriebsanweisung. Für Flurförderzeuge, Krane und Hubarbeitsbühnen gibt es eigene Seiten, etwa Gabelstapler oder Hubarbeitsbühne.

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften und Regeln bestimmen, ob, wann und wie unterwiesen werden muss.
§ 12 Abs. 1 BetrSichVUnterweisung
Der Arbeitgeber stellt Beschäftigten vor der ersten Verwendung von Arbeitsmitteln ausreichende und angemessene Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bereit, in der Regel in Form einer Betriebsanweisung, und unterweist sie danach in regelmäßigen Abständen.
§ 12 Abs. 3 BetrSichVBesondere Beauftragung
Ist für die Verwendung eines Arbeitsmittels eine besondere Qualifikation nötig, darf nur damit beauftragt werden, wer entsprechend unterwiesen und schriftlich beauftragt ist.
§ 6 BetrSichVGrundlegende Schutzmaßnahmen
Schutzeinrichtungen dürfen nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden können. Beschäftigte sind darauf hinzuweisen, dass Arbeitsmittel nur mit wirksamen Schutzeinrichtungen verwendet werden.
§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Allgemeine Unterweisungspflicht
Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Veränderungen, wiederholt nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, und dokumentiert.
§ 29 JArbSchGJugendliche
Jugendliche sind vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlicher Änderung über die Gefahren an Maschinen zu unterweisen; die Unterweisung wird mindestens halbjährlich wiederholt. Siehe Unterweisung Jugendliche.

Wer, wann und wie oft

Zu unterweisen sind alle, die eine Maschine bedienen oder an ihr arbeiten: Bedienpersonal, Einrichterinnen und Einrichter, Instandhaltung, Reinigungskräfte und Leiharbeitskräfte. Wer nur Sonderbetriebsarten ausführt, braucht genau dafür eine vertiefte Unterweisung.

Die Unterweisung findet vor der ersten Verwendung statt und wird in regelmäßigen Abständen wiederholt; in der Praxis ist mindestens jährlich üblich, wie es § 4 DGUV Vorschrift 1 vorsieht. Zusätzlich unterweisen Sie nach Umbauten, neuen Werkzeugen, geänderten Abläufen und nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Die Einweisung an der Maschine ist immer praktisch: Bedienelemente, NOT-HALT, Hauptschalter, Absperren gegen Wiedereinschalten. Wer die Maschine selbständig einrichtet oder Störungen beseitigt, sollte erst nach einer begleiteten Einarbeitung allein arbeiten.

Intervall

Vor der ersten Verwendung, danach regelmäßig, in der Regel jährlich

Inhalte der Unterweisung Maschinen: Checkliste

Nutzen Sie die Punkte als Gliederung. Ergänzen Sie, was Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihre Betriebsanweisungen zusätzlich verlangen.

Maschine und Gefährdungen

  • Aufbau, Funktion und bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
  • Gefahrstellen: Quetsch-, Scher-, Schneid-, Einzugs- und Fangstellen
  • Restgefahren laut Betriebsanleitung und Gefährdungsbeurteilung
  • Vorhersehbare Fehlanwendungen und warum sie gefährlich sind

Bedienen und Schutzeinrichtungen

  • Bedienelemente, Betriebsarten, NOT-HALT und Hauptschalter
  • Schutzeinrichtungen und ihre Funktion: Verdeckungen, Lichtgitter, Zweihandschaltung
  • Verbot, Schutzeinrichtungen zu überbrücken oder zu manipulieren
  • Persönliche Schutzausrüstung und eng anliegende Kleidung, kein Schmuck, Haare sichern

Sonderbetrieb

  • Rüsten, Einrichten und Werkzeugwechsel nach festgelegtem Ablauf
  • Störungen beseitigen: stillsetzen, gegen Wiedereinschalten sichern, Restenergie abbauen
  • Reinigung nur im festgelegten Betriebszustand
  • Wer welche Arbeiten ausführen darf und wann Fachleute gerufen werden

Prüfen und melden

  • Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn und Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen
  • Mängel sofort melden, defekte Maschinen kennzeichnen und nicht benutzen
  • Verhalten nach Unfällen und Beinaheunfällen
  • Wo Betriebsanweisung und Betriebsanleitung zu finden sind

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Allgemein statt maschinenbezogen

    Eine Folienschlacht zur Maschinensicherheit erfüllt die Pflicht nicht. Die Unterweisung muss die konkrete Maschine und ihre Betriebsanweisung behandeln.

  • Sonderbetriebsarten fehlen

    Rüsten, Reinigen und Störungsbeseitigung sind die gefährlichsten Situationen. Wer nur den Normalbetrieb erklärt, lässt die Unfallschwerpunkte aus.

  • Manipulation wird toleriert

    Wenn überbrückte Türschalter im Betrieb bekannt sind und niemand reagiert, entwertet das jede Unterweisung. Fragen Sie nach, warum manipuliert wird, und beseitigen Sie die Ursache.

  • Absperren wird nicht geübt

    Das Sichern gegen Wiedereinschalten – Hauptschalter aus, Schloss, Kennzeichnung – muss praktisch gezeigt werden. Ein Satz in der Präsentation reicht nicht.

  • Neue Maschine, alte Unterweisung

    Nach Umbau, Software-Update oder Austausch einer Maschine ist eine neue Unterweisung fällig, auch wenn die jährliche Wiederholung erst vor kurzem war.

So dokumentieren Sie die Unterweisung

Dokumentieren Sie je Maschine oder Maschinengruppe, wer wann von wem unterwiesen wurde, welche Betriebsanweisung zugrunde lag und ob die praktische Einweisung stattgefunden hat. Für Tätigkeiten mit besonderer Beauftragung nach § 12 Abs. 3 BetrSichV gehört die schriftliche Beauftragung dazu.

Ein Nachweis „Maschinenunterweisung allgemein“ hilft bei einer Unfalluntersuchung wenig. Besser ist ein Eintrag wie „Einweisung Kantenpresse Typ X: Bedienung, Werkzeugwechsel, Störungsbeseitigung“. Eine Struktur dafür bietet die Vorlage Unterweisungsnachweis.

Kostenlose Vorlage: Unterweisungsnachweis

Am Bildschirm ausfüllen, drucken oder als PDF speichern – mit „Maschinen“ vorbelegt.

Vorlage öffnen

Beispielfragen für die Verständnisprüfung

Drei Fragen, wie sie in einem Abschlusstest stehen könnten. Wählen Sie eine Antwort, um die Erklärung zu sehen.

Frage 1

Ein Werkstück klemmt in der Maschine. Was tun Sie zuerst?

Lösung und Erklärung

Antwort B: Eingriffe in den Gefahrbereich nur bei stillgesetzter und gesicherter Maschine. Restenergie wie Druck oder Schwungmasse muss abgebaut sein.

Frage 2

Ein Türschalter wurde mit einem Ersatzschlüssel überbrückt. Was ist richtig?

Lösung und Erklärung

Antwort C: Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen werden. Eine manipulierte Maschine darf nicht benutzt werden.

Frage 3

Wann müssen Sie erneut an einer Maschine unterwiesen werden?

Lösung und Erklärung

Antwort B: Die BetrSichV verlangt eine Unterweisung in regelmäßigen Abständen; Änderungen an Maschine oder Ablauf lösen zusätzlich eine neue Unterweisung aus.

Häufige Fragen

Die Einweisung erklärt praktisch, wie eine bestimmte Maschine bedient wird. Die Unterweisung umfasst zusätzlich Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln und wird regelmäßig wiederholt. In der Praxis gehören beide zusammen. Mehr im Ratgeber Unterweisungspflicht.

Vor der ersten Verwendung und danach in regelmäßigen Abständen – in der Regel mindestens jährlich. Jugendliche werden mindestens halbjährlich unterwiesen. Bei Änderungen an der Maschine oder am Ablauf ist eine zusätzliche Unterweisung fällig.

Der Theorieteil – Gefährdungen, Betriebsanweisung, Regeln für Sonderbetrieb – lässt sich digital vermitteln und mit einem Test prüfen. Die Einweisung an der Maschine selbst, insbesondere NOT-HALT und Absperren, muss praktisch erfolgen.

Verantwortlich ist der Arbeitgeber; durchführen kann die Unterweisung eine fachkundige Person, die die Maschine und die Abläufe kennt, etwa die Meisterin, ein erfahrener Einrichter oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Mit Lehrwerk umsetzen

Unterweisung Maschinen digital durchführen und nachweisen

Lehrwerk erstellt aus Betriebsanleitung, Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung einen Kurs je Maschine oder Maschinengruppe – mit Quellenangaben, damit jede Aussage auf Ihr Dokument zurückführbar ist. Schritt-für-Schritt-Anleitungen erklären Rüsten und Störungsbeseitigung, Entscheidungsszenarien üben Situationen wie „Werkstück klemmt“. Die praktische Einweisung an der Maschine bleibt ein Termin vor Ort; Lehrwerk weist Kurse mit Frist zu, dokumentiert Kenntnisnahme und Testergebnis mit Versionsstand und erinnert an die Wiederholung.

  • Kurs aus Ihren eigenen Unterlagen, mit Quellenangabe
  • Zuweisung mit Frist, Erinnerung und Wiederholung
  • Test und Kenntnisnahme pro Person
  • Nachweis mit Zertifikat und QR-Code

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

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