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Pflichten, Fristen und Nachweise

Pflichtschulungen in der Apotheke: Überblick, Fristen und Nachweise

In der Apotheke treffen Arbeitsschutz, Apothekenrecht und Datenschutz aufeinander. Das Ergebnis ist eine Reihe von Unterweisungen und Schulungen, die regelmäßig fällig sind – und bei der Begehung durch die Aufsichtsbehörde, im Audit des QM-Systems oder nach einem Arbeitsunfall belegt werden müssen.

Dieser Überblick zeigt, welche Pflichtschulungen typischerweise anfallen, auf welcher Grundlage, wie oft und wie Sie sie mit wenig Aufwand dokumentieren. Er ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung Ihrer Apotheke – die entscheidet am Ende, was konkret gilt.

Aktualisiert am 5 Min. LesezeitRedaktion Lehrwerk
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 gilt für das gesamte Team, auch für Botendienst und Aushilfen.
  • Wer in Rezeptur und Defektur mit Gefahrstoffen arbeitet, wird nach § 14 GefStoffV mindestens jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen.
  • Hygiene ist in der Apotheke durch § 4a ApBetrO und den Hygieneplan geregelt; Mitarbeitende müssen die festgelegten Maßnahmen kennen.
  • Datenschutz betrifft jede Apotheke: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt, Schulungen sind Teil der Rechenschaftspflicht nach DSGVO.
  • Wer Impfungen oder Testungen anbietet, braucht zusätzliche Schulungen und Unterweisungen, etwa zu Biostoffen und Nadelstichverletzungen.

Überblick: Pflichtschulungen in der Apotheke

Typische Pflichtschulungen und Unterweisungen in Apotheken
ThemaGrundlageWerWie oft
Allgemeine Sicherheitsunterweisung§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Alle BeschäftigtenVor Beginn, dann jährlich
Gefahrstoffe (Rezeptur, Labor, Reinigung)§ 14 GefStoffVRezeptur, Labor, ReinigungVor Beginn, dann jährlich
Hygiene und Hygieneplan§ 4a ApBetrOAlle BeschäftigtenVor Beginn, regelmäßig
HautschutzTRGS 401, GefStoffVRezeptur, ReinigungVor Beginn, dann jährlich
Brandschutz und Evakuierung§ 10 ArbSchG, ASR A2.2Alle; Brandschutzhelfer gesondertJährlich; Helfer ca. alle 3–5 Jahre
Erste Hilfe§ 26 DGUV Vorschrift 1Ersthelferinnen und ErsthelferFortbildung alle 2 Jahre
DatenschutzArt. 5, 24, 39 DSGVOAlle mit Zugriff auf KundendatenVor Beginn, regelmäßig
Mutterschutz§ 14 MuSchGAlle Beschäftigten (Information)Bei Gefährdungsbeurteilung, Änderungen
Biostoffe, Nadelstich§ 14 BioStoffV, TRBA 250Impf- und TestpersonalVor Beginn, dann jährlich

Gefährdungsbeurteilung entscheidet

Die Tabelle zeigt typische Pflichten. Welche Unterweisungen in Ihrer Apotheke tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Lassen Sie diese mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrem Betriebsarzt abstimmen.

Arbeitsschutz: die jährliche Unterweisung

Die allgemeine Sicherheitsunterweisung ist die Basis. Sie behandelt die Gefährdungen in Offizin, Lager, Rezeptur und Botendienst: Stolper- und Sturzgefahren, Leitern und Tritte im Lager, Heben und Tragen, Schnittverletzungen, Überfälle und aggressive Kundschaft, Bildschirmarbeit und den Botendienst im Straßenverkehr.

Wie Sie sie aufbauen und durchführen, beschreibt der Ratgeber Sicherheitsunterweisung. Für einzelne Themen gibt es eigene Seiten, etwa Leitern und Tritte oder Firmenfahrzeuge für den Botendienst.

Gefahrstoffe in Rezeptur und Labor

In der Rezeptur werden Wirkstoffe und Hilfsstoffe verarbeitet, die als Gefahrstoffe eingestuft sind – von Ethanol und Säuren bis zu CMR-Stoffen. Für sie verlangt § 14 GefStoffV eine Unterweisung anhand der Betriebsanweisung, mündlich und arbeitsplatzbezogen, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.

  • Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen der Apotheke
  • Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter, Lagerung
  • Schutzmaßnahmen in der Rezeptur: Abzug, Handschuhe, Schutzbrille, gegebenenfalls Atemschutz
  • Umgang mit CMR-Arzneistoffen, etwa Zytostatika, falls verarbeitet
  • Verhalten bei Verschütten, Haut- und Augenkontakt, Entsorgung

Mehr dazu auf den Seiten Unterweisung Gefahrstoffe, Hautschutz und Atemschutz.

Hygiene nach Apothekenbetriebsordnung

§ 4a ApBetrO verpflichtet Apotheken, Hygienemaßnahmen festzulegen – insbesondere für Herstellung, Prüfung und Lagerung – und sie in einem Hygieneplan schriftlich zu regeln. Damit der Plan wirkt, müssen alle Beteiligten ihn kennen. In der Praxis wird die Hygieneschulung deshalb bei Arbeitsbeginn und danach regelmäßig, meist jährlich, durchgeführt und dokumentiert.

  • Händehygiene und Händedesinfektion vor der Herstellung
  • Reinigung und Desinfektion von Arbeitsflächen und Geräten
  • Hygienische Arbeitskleidung in der Rezeptur
  • Umgang mit Kühlware und Kühlkette

Datenschutz

Rezepte, Kundenkarten, Medikationspläne und Gespräche am HV-Tisch enthalten Gesundheitsdaten – eine besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO. Die DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen; Schulungen der Beschäftigten gehören dazu und sind ein zentraler Baustein der Rechenschaftspflicht. Ist eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter benannt, gehört die Sensibilisierung und Schulung zu deren Aufgaben (Art. 39 DSGVO).

Inhalte und Umsetzung beschreibt der Ratgeber Datenschutzschulung. Typische Apotheken-Themen sind Diskretion am HV-Tisch, telefonische Auskünfte, Botendienst, E-Rezept und Kundenkarten.

Brandschutz und Erste Hilfe

Alle Beschäftigten werden zum Verhalten im Brandfall unterwiesen – Fluchtwege, Sammelplatz, Feuerlöscher. Zusätzlich braucht die Apotheke eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelferinnen und -helfern; die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten. Details auf der Seite Unterweisung Brandschutz.

Für die Erste Hilfe müssen ausgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer verfügbar sein; die Fortbildung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Siehe Unterweisung Erste Hilfe.

Zusatzpflichten bei Impfungen und Testungen

Bietet die Apotheke Grippe- oder COVID-19-Impfungen, Blutuntersuchungen oder Schnelltests an, kommen weitere Anforderungen hinzu. Die Berechtigung zum Impfen setzt eine ärztliche Schulung voraus; für das Personal gelten zudem die Unterweisungspflichten nach § 14 Biostoffverordnung und die TRBA 250, etwa zu Nadelstichverletzungen, sicheren Instrumenten und dem Verhalten nach einer Stichverletzung.

Was in die Biostoff-Unterweisung gehört

  • Infektionsgefahren und Übertragungswege
  • Sichere Instrumente und Entsorgung spitzer Gegenstände
  • Sofortmaßnahmen und Meldung nach Nadelstichverletzung
  • Impfangebote für das Personal und arbeitsmedizinische Vorsorge

Nachweise organisieren

Für jede Unterweisung gilt: Wer wurde wann von wem zu welchem Thema unterwiesen, und hat die Person die Teilnahme bestätigt? Bei Begehungen und QM-Audits wird genau danach gefragt. Mit einem Unterweisungsplan behalten Sie den Überblick über Fälligkeiten, mit einem einheitlichen Nachweis sparen Sie Zeit.

Kostenlose Vorlagen finden Sie unter Unterweisungsplan und Unterweisungsnachweis. Ob die Unterweisung digital stattfinden darf, erklärt der Ratgeber Online-Unterweisung.

Häufige Fragen

Typisch sind die jährliche Sicherheitsunterweisung, Gefahrstoff- und Hautschutzunterweisung für Rezeptur und Labor, Hygieneschulung nach Hygieneplan, Datenschutzschulung, Brandschutzunterweisung sowie die Ausbildung und Fortbildung von Ersthelfern und Brandschutzhelfern. Bei Impfungen und Testungen kommen Biostoff-Unterweisungen hinzu.

Die meisten Arbeitsschutz-Unterweisungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich fällig. Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet. Datenschutz- und Hygieneschulungen werden in der Regel ebenfalls jährlich aufgefrischt. Siehe Wie oft muss unterwiesen werden?.

Für viele Inhalte ja, solange die Unterweisung verständlich, arbeitsplatzbezogen und mit Möglichkeit zu Rückfragen erfolgt. Die Gefahrstoff-Unterweisung verlangt nach § 14 GefStoffV eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung – digitale Inhalte ergänzen sie, ersetzen das Gespräch aber nicht vollständig.

Ja. Die Unterweisungspflicht gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von Arbeitszeit und Vertragsart – also auch für Minijobber, Studierende, PTA-Praktikantinnen und Fahrerinnen und Fahrer im Botendienst.

Lehrwerk

Alle Apotheken-Unterweisungen an einem Ort

Lehrwerk erstellt aus Ihren Betriebsanweisungen, Ihrem Hygieneplan und Ihrer Datenschutz-Richtlinie kurze Kurse, weist sie dem Team mit Frist zu und hält jeden Nachweis für die Begehung bereit.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

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