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Pflichten, Fristen und Nachweise

Pflichtschulungen in der Pflege: Überblick für Heime und Pflegedienste

In Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten kommen besonders viele Schulungspflichten zusammen: Arbeitsschutz, Infektionsschutz, Medizinprodukterecht, Datenschutz und die Qualitätsanforderungen der Pflegeversicherung. Dazu kommt hohe Fluktuation – neue Mitarbeitende müssen schnell und nachweisbar eingearbeitet werden.

Dieser Überblick zeigt, welche Pflichtschulungen und Pflichtfortbildungen typischerweise anfallen, worauf sie beruhen und wie oft sie fällig sind. Landesrecht (etwa Heimgesetze und Hygieneverordnungen) und Ihre Gefährdungsbeurteilung können weitere Anforderungen enthalten.

Aktualisiert am 5 Min. LesezeitRedaktion Lehrwerk
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 gilt für alle Beschäftigten, auch für Hauswirtschaft, Betreuung und Aushilfen.
  • Biostoffe und Hygiene sind in der Pflege zentral: § 14 BioStoffV und die TRBA 250 verlangen eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung, mindestens jährlich.
  • Wer Medizinprodukte wie Pflegebetten, Lifter oder Sauerstoffgeräte anwendet, muss nach der MPBetreibV in die Handhabung eingewiesen sein.
  • Rückengerechtes Arbeiten, Brandschutz und Datenschutz gehören in praktisch jeder Einrichtung zum jährlichen Programm.
  • Für die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst sollten Sie Fortbildungen zu Expertenstandards und Notfallmaßnahmen belegen können.

Überblick: Pflichtschulungen in der Pflege

Typische Pflichtschulungen in stationärer und ambulanter Pflege
ThemaGrundlageWerWie oft
Allgemeine Sicherheitsunterweisung§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1Alle BeschäftigtenVor Beginn, dann jährlich
Biostoffe, Hygiene, Nadelstich§ 14 BioStoffV, TRBA 250Pflege, Hauswirtschaft, ReinigungVor Beginn, dann jährlich
Gefahrstoffe (Desinfektion, Reinigung)§ 14 GefStoffVPflege, ReinigungVor Beginn, dann jährlich
HautschutzTRGS 401Pflege, HauswirtschaftVor Beginn, dann jährlich
Heben, Tragen, Bewegen§ 4 LasthandhabVPflegeVor Beginn, regelmäßig
Medizinprodukte§ 4 MPBetreibVAnwendende PflegekräfteVor erster Anwendung, bei neuen Geräten
Brandschutz und Evakuierung§ 10 ArbSchG, ASR A2.2, LandesrechtAlle; Brandschutzhelfer gesondertJährlich, Räumungsübungen nach Bauordnungsrecht
Erste Hilfe, Notfallmanagement§ 26 DGUV Vorschrift 1, QualitätsanforderungenErsthelfer, PflegefachkräfteFortbildung alle 2 Jahre, Reanimation regelmäßig
Lebensmittelhygiene, Belehrung IfSG§§ 42, 43 IfSG, VO (EG) 852/2004Küche, SpeisenausgabeErstbelehrung, Hygieneschulung regelmäßig
Datenschutz und SchweigepflichtDSGVO, § 203 StGBAlle BeschäftigtenVor Beginn, regelmäßig

Gefährdungsbeurteilung und Landesrecht

Welche Schulungen genau nötig sind, richtet sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung, dem Landesrecht und den Vereinbarungen mit den Kostenträgern. Stimmen Sie den Plan mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Hygienebeauftragten ab.

Biostoffe und Hygiene

Pflegekräfte haben täglich Kontakt mit potenziell infektiösem Material – Blut, Ausscheidungen, Wunden, kontaminierte Wäsche. Die Biostoffverordnung verlangt deshalb eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, auf Grundlage einer Betriebsanweisung. Die TRBA 250 konkretisiert die Anforderungen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.

  • Händehygiene und Händedesinfektion nach Hygieneplan
  • Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe, Schutzkittel, Mund-Nasen-Schutz, FFP-Masken
  • Umgang mit multiresistenten Erregern und Isolierungsmaßnahmen
  • Sichere Instrumente, Entsorgung spitzer Gegenstände, Verhalten nach Nadelstichverletzung
  • Impfangebote und arbeitsmedizinische Vorsorge

Verwandte Themen: Hygiene, Hautschutz, Gefahrstoffe und Atemschutz.

Heben, Tragen und Bewegen von Menschen

Rückenbeschwerden sind in der Pflege einer der häufigsten Gründe für Arbeitsunfähigkeit. Die Lastenhandhabungsverordnung verlangt, die Beschäftigten über die richtige Handhabung von Lasten und die Gefahren bei unsachgemäßer Ausführung zu unterweisen. In der Pflege bedeutet das: rückengerechte Arbeitsweise, kinästhetische Prinzipien und der sichere Einsatz von Hilfsmitteln wie Lifter, Rutschbrett und Gleitmatte.

Medizinprodukte: Einweisung nach MPBetreibV

Pflegebetten, Patientenlifter, Absauggeräte, Blutzuckermessgeräte, Sauerstoffkonzentratoren und Infusionspumpen sind Medizinprodukte. Nach § 4 MPBetreibV dürfen sie nur von Personen angewendet werden, die die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in die Handhabung eingewiesen sind. Für aktive Medizinprodukte nach Anlage 1 MPBetreibV ist die Einweisung zu dokumentieren.

Praxis-Tipp

Führen Sie ein Geräteverzeichnis mit den Personen, die eingewiesen sind. Bei neuen Geräten oder Modellen ist eine erneute Einweisung nötig – und neue Mitarbeitende brauchen sie vor der ersten Anwendung.

Brandschutz und Notfälle

In Einrichtungen mit Menschen, die sich nicht selbst retten können, hat Brandschutz besonderes Gewicht. Neben der jährlichen Brandschutzunterweisung für alle sind Brandschutzhelfer auszubilden und Räumungen zu üben – inklusive horizontaler Evakuierung in benachbarte Brandabschnitte. Landesrechtliche Vorgaben für Sonderbauten können zusätzliche Anforderungen enthalten. Details auf der Seite Unterweisung Brandschutz.

Für medizinische Notfälle sollten Pflegekräfte regelmäßig Reanimation und Notfallmanagement trainieren; Ersthelferinnen und Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet. Siehe Unterweisung Erste Hilfe.

Qualitätsprüfung und Expertenstandards

Die Expertenstandards nach § 113a SGB XI – etwa zu Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Schmerzmanagement, Ernährungsmanagement und Kontinenzförderung – sind für Pflegeeinrichtungen verbindlich umzusetzen. Damit Mitarbeitende sie anwenden können, gehören regelmäßige Schulungen dazu. Bei der Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst ist es hilfreich, belegen zu können, wer wann zu welchem Standard geschult wurde.

  • Expertenstandards und ihre Umsetzung in der Einrichtung
  • Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • Gewaltprävention und Deeskalation
  • Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Arzneimittelmanagement

Datenschutz und Schweigepflicht

Pflegedokumentation, Arztbriefe und Gespräche mit Angehörigen enthalten Gesundheitsdaten. Neben der DSGVO gilt für Pflegefachkräfte die strafbewehrte Schweigepflicht nach § 203 StGB. Schulen Sie alle Beschäftigten, auch Hauswirtschaft, Betreuung und Verwaltung, zu Datenschutz, Auskünften am Telefon, Messenger-Nutzung und Fotos. Mehr im Ratgeber Datenschutzschulung.

Pflichtschulungen organisieren

Bei Schichtdienst, Teilzeit und hoher Fluktuation scheitern Präsenzschulungen oft an der Terminfindung. Bewährt hat sich ein Mix: Wissensteile digital, damit jede Mitarbeiterin sie in ruhigen Phasen absolvieren kann, und praktische Teile wie Lifter-Einweisung, Reanimation oder Räumungsübung vor Ort. Ein Unterweisungsplan zeigt, wer wann fällig ist.

Kostenlose Vorlagen: Unterweisungsplan und Unterweisungsnachweis. Wie neue Mitarbeitende eingewiesen werden, beschreibt der Ratgeber Erstunterweisung.

Häufige Fragen

Typisch sind die jährliche Sicherheitsunterweisung, Biostoff- und Hygieneunterweisung, Gefahrstoff- und Hautschutzunterweisung, Heben und Tragen, Einweisungen in Medizinprodukte, Brandschutz, Erste Hilfe und Notfallmanagement sowie Datenschutz. Hinzu kommen Schulungen zu Expertenstandards und, für Küchenpersonal, Lebensmittelhygiene.

Die meisten Arbeitsschutz-Unterweisungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich fällig. Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet, Einweisungen in Medizinprodukte bei neuen Geräten. Siehe Wie oft muss unterwiesen werden?.

Vom Arbeitgeber angeordnete Pflichtschulungen und Unterweisungen sind in aller Regel Arbeitszeit. Für Unterweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz gilt zudem, dass die Kosten nicht den Beschäftigten auferlegt werden dürfen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

Viele Wissensinhalte ja – etwa Hygiene-Grundlagen, Datenschutz oder Expertenstandards. Praktische Teile wie Einweisung in Medizinprodukte, Lifter, Reanimation und Räumungsübungen gehören vor Ort. Die Biostoff-Unterweisung verlangt eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Komponente. Mehr im Ratgeber Online-Unterweisung.

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Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen sorgfältig recherchierten Überblick (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt und Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

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